Digitale Aussperrung der erkrankten Verwaltungsleitung
#1

Hallo in die Runde. Ich brauche mal eine Einschätzung zu folgender Sachlage:

Ich bin Angestellter in der IT einer kleinen Stadtverwaltung. Vor ein paar Wochen ist unser Bürgermeister längerfristig erkrankt. 
An Tag 1 der Krankschreibung erhielt ich mündlich vom Allgemeinen Vertreter, der auch mein direkter Vorgesetzter ist, den Auftrag, die externen Zugriffsmöglichkeiten auf die EDV (VPN, mobiler Mailempfang) zu sperren. 
Habe gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das rechtens ist und ich den Auftrag nicht ausführen will. 
Darauf hin durfte ich den konkreten Auftrag mitsamt meiner Bedenken verschriftlichen. Der Vermerk wurde von uns beiden abgezeichnet und ich musste Auftrag letztendlich ausführen. 

Dazu schwirren mir folgende Gedanken durch den Kopf:
- Ich bin in Sachen Verwaltungsrecht totaler Laie. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Nach welchen Gesetzen ist das verboten oder, falls meine Vermutung mit der Rechtswidrigkeit falsch war, sogar erlaubt?
- Bin ich durch meinen schriftlichen Vermerk auf der sicheren Seite? 
- Und ganz nebenbei: bin ich überhaupt zuständig einen Arbeitsauftrag niederzuschreiben? Muss der nicht eigentlich fertig von meinem Vorgesetzten kommen? 

Ich hoffe doch, ihr könnt mir dabei weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus
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#2

Meiner Ansicht nach war da alles korrekt.

Bei Abwesenheit des BM ist dessen Vertreter als oberster Dienstvorgesetzter entsprechend weisungsbefugt. Ob dienstliche Anweisungen mündlich erteilt werden können oder der Schriftform bedürfen, sollte sich aus der internen Dienstordung (oder wie auch immer das bei euch betitelt ist) ergeben. Ein Schriftformerfordernis für sämtliche Arbeitsaufträge von Vorgesetzten käme mir allerdings weltfremd vor und würde jede Verwaltung lahmlegen.

Die schriftliche Niederlegung und Gegenzeichnung in Fällen, in denen "unterschiedliche inhaltliche Auffassungen" bestehen, ist sachgerecht und üblich und wird konsequenterweise von demjenigen betrieben, der die Bedenken äußert.

Ich möchte nicht über den Hintergrund der "längerfristigen Erkrankung" des BM spekulieren, kann mir aber sehr gut Konstellationen vorstellen, in denen der BM dann keinen Fernzugriff haben sollte, um keine Mails oder Schriftstücke löschen zu können...
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