03.08.2021, 20:38
Hallo in die Runde. Ich brauche mal eine Einschätzung zu folgender Sachlage:
Ich bin Angestellter in der IT einer kleinen Stadtverwaltung. Vor ein paar Wochen ist unser Bürgermeister längerfristig erkrankt.
An Tag 1 der Krankschreibung erhielt ich mündlich vom Allgemeinen Vertreter, der auch mein direkter Vorgesetzter ist, den Auftrag, die externen Zugriffsmöglichkeiten auf die EDV (VPN, mobiler Mailempfang) zu sperren.
Habe gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das rechtens ist und ich den Auftrag nicht ausführen will.
Darauf hin durfte ich den konkreten Auftrag mitsamt meiner Bedenken verschriftlichen. Der Vermerk wurde von uns beiden abgezeichnet und ich musste Auftrag letztendlich ausführen.
Dazu schwirren mir folgende Gedanken durch den Kopf:
- Ich bin in Sachen Verwaltungsrecht totaler Laie. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Nach welchen Gesetzen ist das verboten oder, falls meine Vermutung mit der Rechtswidrigkeit falsch war, sogar erlaubt?
- Bin ich durch meinen schriftlichen Vermerk auf der sicheren Seite?
- Und ganz nebenbei: bin ich überhaupt zuständig einen Arbeitsauftrag niederzuschreiben? Muss der nicht eigentlich fertig von meinem Vorgesetzten kommen?
Ich hoffe doch, ihr könnt mir dabei weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus
Ich bin Angestellter in der IT einer kleinen Stadtverwaltung. Vor ein paar Wochen ist unser Bürgermeister längerfristig erkrankt.
An Tag 1 der Krankschreibung erhielt ich mündlich vom Allgemeinen Vertreter, der auch mein direkter Vorgesetzter ist, den Auftrag, die externen Zugriffsmöglichkeiten auf die EDV (VPN, mobiler Mailempfang) zu sperren.
Habe gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das rechtens ist und ich den Auftrag nicht ausführen will.
Darauf hin durfte ich den konkreten Auftrag mitsamt meiner Bedenken verschriftlichen. Der Vermerk wurde von uns beiden abgezeichnet und ich musste Auftrag letztendlich ausführen.
Dazu schwirren mir folgende Gedanken durch den Kopf:
- Ich bin in Sachen Verwaltungsrecht totaler Laie. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Nach welchen Gesetzen ist das verboten oder, falls meine Vermutung mit der Rechtswidrigkeit falsch war, sogar erlaubt?
- Bin ich durch meinen schriftlichen Vermerk auf der sicheren Seite?
- Und ganz nebenbei: bin ich überhaupt zuständig einen Arbeitsauftrag niederzuschreiben? Muss der nicht eigentlich fertig von meinem Vorgesetzten kommen?
Ich hoffe doch, ihr könnt mir dabei weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus