Dienstwagen
#1

Moin zusammen.

Ich bin seit knapp 5 Jahren (insgesamt beschäftigt seit ca 11 Jahren) als Vollzugsbeamter tätig. (Stadt mit rd 30.000 Einwohnern)

Von Beginn an nutze ich meinen privaten Pkw für dienstliche Fahrten und erhalte hierfür eine KM-Pauschale von 0,30 €. Die jährlichen dienstlichen Kilometer betragen ca. 3.500km.

Aufgrund der gestiegenen Unterhaltungskosten (Benzinkosten, Werkstattkosten, etc) für einen Pkw beabsichtige ich, für mich bzw. den Fachdienst einen eigenen Dienstwagen zu beantragen.

Bereits vor 2 Jahren habe ich einen solchen Antrag gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde.

Es stehen bei uns 2 Dienstwagen zur Verfügung. Bei einer Beschäftigtenzahl in der Verwaltung von 110 Personen, von denen sicher regelmäßig 30-40 Personen die Dienstwagen nutzen ist, vor allem eine kurzfristige Nutzung der Fahrzeuge nicht möglich.

Ich suche nun Argumente für die Bereitstellung eines Dienstwagens für unseren Fachdienst.

Meine Frage an die Allgemeinheit: Wie ist die Bereitstellung von Dienstwagen in anderen Kommunen geregelt ?
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#2

Hallo Flar,

das ist bei uns genauso geregelt. In den Ausschreibungen steht ausdrücklich drin, dass die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des
Privatwagens vorhanden sein muss.

Jedoch gibt es neben dem Dienstwagenpool mit zwei Wagen noch einige Fahrzeuge in den Fachbereichen (Post, ordnungsamtlicher Außendienst,
Straßenkontrolleur, Vermessung). Und wir haben auch nur 29.000 Einwohner. Vielleicht hilft da ja ein Kollege mal kurzfristig aus.

Gruß
smokie
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