Gestern, 14:45
In unserem Betrieb ist eine regelmäßige Rufbereitschaft nach Dienstschluss und am Wochenende angeordnet. Per Nebenabrede wird vorgegeben, dass man innerhalb von 30 Minuten am festen Dienstort anwesend sein muss, die Arbeitszeit gilt ab dem Moment mit dem Beginn der Fahrt zum Dienstort. Kann in diesem Fall ein Dienstwagen angefordert und verwendet werden? Tariflich unterliegen wir dem Tvöd VKA.


