Dienstunfähigkeitsrente bei Ruhegehalt
#1

Bin dienstunfähig und erhalte bereits Versorgungsbezüge. Zusätzlich zahlt nun auch meine Dienstunfähigkeitsversicherung befristet bis zum Oktober 2026.
Meine Frage lautet nun:  Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?
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#2

014 014 , im Zweifel lieber melden, sonst kann es später zu üblen Überraschungen kommen.
LG
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#3

...Zahlungen aus einer privaten Versicherung gehen meinen (ehemaligen) AG nichts an...ob eine Erstattungspflicht wegen "Doppelbezug" an die Versicherung besteht kann ich nicht beurteilen, aber auch hier würde ich nicht von mir aus tätig werden, es sei denn, diese "Überzahlung" beruht auf falsche Angaben von mir...
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