14.12.2017, 11:03
Bin dienstunfähig und erhalte bereits Versorgungsbezüge. Zusätzlich zahlt nun auch meine Dienstunfähigkeitsversicherung befristet bis zum Oktober 2026.
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?