Dienstsiegel Gewerbeamt
#1

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Dienstsiegels.

Ich bin seit einem Jahr im Gewerbeamt tätig und hatte noch nie ein Dienstsiegel. Meinem Vorgänger wurde das Dienstsiegel vor 10 Jahren weggenommen, weil der Amtsleiter der Meinung war, dass man im Gewerbeamt kein Dienstsiegel benötigt. Wisst ihr wo das steht, dass z.B. Gewerbemeldungen gesiegelt werden müssen?
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#2

Hallo,

welches Bundesland? Was steht in den einschlägigen Gesetzen? In Nds. gilt wg. Dienstsiegel § 22 Abs. 2 NKomVG, die Kommentierung gibt weitere Erläuterungen. Was sagt die interne Richtlinie bzw. die Verwaltungsgrundsätze? Bzgl. Gewerberecht: Handelt es sich um z.B. um Beglaubigungen nach § 33 VwVfG?
In Nds. schreibt § 86 Abs. 2 z.B. in bestimmten Fällen keine Dienstsiegel mehr vor.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Es ist Brandenburg, habe leider nichts in den Gesetzen gefunden.
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