Dienstplichtvergehen oder nicht
#1

Ein Bürgermeister verschenkt Gemeindegrundstück ohne Handlungsvollmacht. Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen, wie soll sich der Gemeinderat verhalten, wem muss man das melden?
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#2

Oh, das hört sich heikel an.

Als erstes sollte der Gemeinderat meines Erachtens einen Beschluss dazu fassen, dass die Schenkung nach Möglichkeit rückgängig zu machen ist.

Und gleichzeitig sollte der Gemeinderat beschließen, dass die Aufsichtsbehörde um Prüfung des Vorgangs unter allen rechtlichen Aspekten gebeten wird.

Ferner kann eine Strafanzeige gestellt werden (Untreue?).
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