Dienstpflichtverletzung?
#1

Ein Kommunalbeamter in BW verhindert trotz Anzeige des Sachverhalts nicht die wegen des Störungsverbots / Tötungsverbots rechtswidrige Rodung eines naturnahen Grundstücks und die aus gleichen Gründen unzulässigen Abrisse von alten, aufgelassenen Gebäuden und Nebengebäuden auf einer unbeplanten Fläche, für die ein Bebauungsplan vorgesehen ist, die bebaut werden soll und bei der keine Umweltprüfung nach Baurecht durchgeführt wurde. Verstoß gegen Naturschutzrecht / Baurecht, Dienstvergehen und/oder Ordnungswidrigkeit / Straftat?
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#2

Das nicht verhindern wird selten die Schwelle eines Dienstvergehens überschreiten. Die eventuellen Verstöße gegen Naturschutz- und Baurecht liegen bei denen, die diese Rodungen beauftragten und ggf. durchführten.
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#3

Man sollte sich dabei immer auch vor Augen halten, dass ständig Wichtigtuer mit Blockwartmentalität alle möglichen Stellen kontaktieren und auf sofort zu verhinderndes angeblich verbotenes Tun hinweisen, welches dann allerdings in aller Regel absolut korrekt ist. Ob der Grund für diesen "Anzeigetrend" in einer zunehmenden "Hypersensibilisierung" zu finden ist oder ob die Anzeigenden einfach nur ganz bewusst dem Angezeigten schaden wollen, sei dahingestellt.

Wenn man da ohne Weiteres sofort darauf anspringt, sät man nur Unfrieden in der Bevölkerung und wertet das gegenseitige Bespitzeln noch auf. Einer der hiesigen "Vielbeschwerer" wurde auf Anzeige eines von ihm Angezeigten tatsächlich vor einiger Zeit wegen der falschen Anschuldigungen zu einer Geldstrafe verurteilt, die mangels Zahlungsfähigkeit in einer Ersatzhaft mündete, aber das passiert m. E. leider viel zu selten.
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#4

(09.03.2023, 08:55)Gast schrieb:  Man sollte sich dabei immer auch vor Augen halten, dass ständig Wichtigtuer mit Blockwartmentalität alle möglichen Stellen kontaktieren und auf sofort zu verhinderndes angeblich verbotenes Tun hinweisen, welches dann allerdings in aller Regel absolut korrekt ist. Ob der Grund für diesen "Anzeigetrend" in einer zunehmenden "Hypersensibilisierung" zu finden ist oder ob die Anzeigenden einfach nur ganz bewusst dem Angezeigten schaden wollen, sei dahingestellt.

Wenn man da ohne Weiteres sofort darauf anspringt, sät man nur Unfrieden in der Bevölkerung und wertet das gegenseitige Bespitzeln noch auf. Einer der hiesigen "Vielbeschwerer" wurde auf Anzeige eines von ihm Angezeigten tatsächlich vor einiger Zeit wegen der falschen Anschuldigungen zu einer Geldstrafe verurteilt, die mangels Zahlungsfähigkeit in einer Ersatzhaft mündete, aber das passiert m. E. leider viel zu selten.

Sehr richtig. Leider gibt es manche  Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, die ihre Mitarbeiter nicht schützen, sondern sich regelrecht über solche Beschwerden freuen, um die eigenen Mitarbeiter klein zu halten / zu machen. Man muss sich dann in seitenlangen Vermerken, langen Unterrredungen, usw. rechtfertigen. Persönlich so erfahren.
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