10.03.2026, 07:56
Guten Tag. Ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Dienstjubliläum.Wenn ich sage, dass ich mal 17 Jahre im öffentlichen Dienst gewesen bin und meine Dienststelle gewechselt habe, aber weiterhin im öffentlichen Dienst war, wird mir diese Zeit ja eigentlich angerechnet. Soweit so gut. Jetzt ist die Sachlage so, bei Eintritt des neuen Dienstverhältnisses wurde ein Schriftstück verfasst, wo die Zeiten erfasst wurden. Im meinem Fall waren die Zeiten nicht korrekt - dumm nur, dass ich diese Schreiben nie erhalten habe. So, nun wurde mir gesagt - jetzt nach 12 Jahren- ich hätte eine Frist von 3 Jahren gehabt, um zu reagieren. Wie soll man reagieren, wenn man nichts bekommt. Nun komme ich zu meiner Frage - kann so etwas verjähren und wenn ja -auf welcher gesetzlichen Grundlage? Oder habe ich trotz allem noch einen Anspruch, den ich geltend machen kann?
Vielen Dank im voraus, falls ihr eine Idee habt
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