01.03.2013, 13:09
Hallo,
ich bräuchte mal die Hilfe eines Personalspezialisten. Also: Ich bin seit September 1982 beinahe nahtlos im öffentlichen Dienst beschäftigt. Von Mitte Dezember 1987 bis Ende Januar 1988 war ich unverschuldet arbeitslos. Weitere Aussetzer gab es nicht, treibe mein Unwesen seither bei Kommunen. Mein 25jähriges Dienstjubiläum wurde auf 1. Februar 2013 festgesetzt. Mitte Februar kam mein Bgm mit einem Blumenstrauß an, hat gratuliert und das war's dann. Ich dachte, dass es auch einen Tag Sonderurlaub und eine Jubiläumszahlung gäbe. Wurde die abgeschafft oder muss ich die irgendwo beantragen? Ich habe da noch irgendwas von einer Ausschlussfrist von 6 Monaten im Hinterkopf. Kann es sein, dass ich nach 6 Monaten keinen Anspruch mehr habe? Wenn tatsächlich nicht mein AG, der ja meine Dienstzeit festgesetzt hat, tätig werden muss, sondern ich: Muss ich mich an irgendeine Form halten?
Bitte helft mir - innerhalb der 6-Monats-Frist. Schon mal Danke an alle.
ich bräuchte mal die Hilfe eines Personalspezialisten. Also: Ich bin seit September 1982 beinahe nahtlos im öffentlichen Dienst beschäftigt. Von Mitte Dezember 1987 bis Ende Januar 1988 war ich unverschuldet arbeitslos. Weitere Aussetzer gab es nicht, treibe mein Unwesen seither bei Kommunen. Mein 25jähriges Dienstjubiläum wurde auf 1. Februar 2013 festgesetzt. Mitte Februar kam mein Bgm mit einem Blumenstrauß an, hat gratuliert und das war's dann. Ich dachte, dass es auch einen Tag Sonderurlaub und eine Jubiläumszahlung gäbe. Wurde die abgeschafft oder muss ich die irgendwo beantragen? Ich habe da noch irgendwas von einer Ausschlussfrist von 6 Monaten im Hinterkopf. Kann es sein, dass ich nach 6 Monaten keinen Anspruch mehr habe? Wenn tatsächlich nicht mein AG, der ja meine Dienstzeit festgesetzt hat, tätig werden muss, sondern ich: Muss ich mich an irgendeine Form halten?
Bitte helft mir - innerhalb der 6-Monats-Frist. Schon mal Danke an alle.