Dienstjubiläum
#1

Hallo,
ich bräuchte mal die Hilfe eines Personalspezialisten. Also: Ich bin seit September 1982 beinahe nahtlos im öffentlichen Dienst beschäftigt. Von Mitte Dezember 1987 bis Ende Januar 1988 war ich unverschuldet arbeitslos. Weitere Aussetzer gab es nicht, treibe mein Unwesen seither bei Kommunen. Mein 25jähriges Dienstjubiläum wurde auf 1. Februar 2013 festgesetzt. Mitte Februar kam mein Bgm mit einem Blumenstrauß an, hat gratuliert und das war's dann. Ich dachte, dass es auch einen Tag Sonderurlaub und eine Jubiläumszahlung gäbe. Wurde die abgeschafft oder muss ich die irgendwo beantragen? Ich habe da noch irgendwas von einer Ausschlussfrist von 6 Monaten im Hinterkopf. Kann es sein, dass ich nach 6 Monaten keinen Anspruch mehr habe? Wenn tatsächlich nicht mein AG, der ja meine Dienstzeit festgesetzt hat, tätig werden muss, sondern ich: Muss ich mich an irgendeine Form halten?
Bitte helft mir - innerhalb der 6-Monats-Frist. Schon mal Danke an alle.
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#2

Moin,

einfach einmal nachfragen. Es gibt für Tarifbeschäftigte nach wie vor sowohl das Geld (§ 23 Abs. 2 TVöD) als auch den Tag (§ 29 Abs. 1 d) TVöD. Den Tag solltest Du sofort beantragen (wenn es nicht schon zu spät ist - es muss eine zeitliche Nähe zum Anlass da sein). Wegen dem Geld: Hast Du schon mit der Personalabteilung gesprochen? Ich habe schon erlebt, dass das schlicht vergessen wurde.

Grüße
1887
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