Dienstjubiläum
#1

Hallo,

ich habe meinen Dienst am 01.08.1999 in Bereich des TVöD (VKA) bei der Gemeinde X begonnen. Nahtlos bin ich zum 01.01.2012 zum Arbeitgeber Kreis Y gewechselt (ebenfalls TVöD VKA) und zum 01.10.2013 habe ich dann nochmal nahtlos gewechselt zum Kreis Z, ebenfalls TVöD-VKA.

Mein eigentliches Dienstjubiläum nach 25 Jahren wurde nun um 13 Jahre nach hinten verschoben, die Zeit bei der Gemeinde X wird nicht mit angerechnet, sondern nur die Zeit beim Kreis Y und beim Kreis Z.

Ist das richtig?
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#2

Ja. (BAG-Urteil vom 19. November 2020 – 6 AZR 417/19)
Hinweis. Der Bund verfährt übertariflich anders:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/runds...onFile&v=4
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