Dienstherrenwechsel - wann am besten und wie
#1

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich wurde zum 1.9.22 in Hessen zum mittleren Justizdienst angenommen.
Jetzt ist es aber so, dass mein Partner in Bayern lebt und auch dort berufsbedingt bleiben wir und ich auch nach Bayern möchte; möchte mir die Chance der Verbeamtung aber nicht entgehen lassen und würde daher auch gerne am 1.9. beginnen.
Ein Jahr auf einen eventuellen Ausbildungsplatz in Bayern warten möchte ich nicht.

Daher hier meine Frage/n:
Wann wäre es gut sich um eine Versetzung zu bemühen?
Noch während der "Probezeit" oder erst wenn man verbeamtet ist?
Sollte ich erst mit Bayern reden oder einfach den Ersuch in Hessen stellen?
Oder soll ich vielleicht gleich in Bayern anrufen und fragen, ob Sie mich gleich zur Ausbildung zulassen, dieses Jahr?

Wäre ganz lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.
Zitieren
#2

Hallo,

ich glaube die Voraussetzung als Beamtin auf Widerruf in Bayern genommen zu werden ist etwas anderes als in Hessen, außerdem hat die Ausbildung in Bayern bereits begonnen. Der Einstieg ist immer der 01.Februar, und das ist eigentlich egal ob es Verwaltungsdienst ist oder Vollzugsdienst. Am besten fängst du in Hessen an und wenn du mit Ausbildung fertig bist und als Beamtin auf Probe ernannt wirst musst du ein Ersatz suchen. Das heißt, du brauchst jemanden der nach Hessen versetzt werden möchte. Das ist ziemlich kompliziert. Am besten du heiratest und stellst den Versetzungsantrag aus familiären Gründen. Ich glaube so kommst du am schnellsten nach Bayern.
Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.
MfG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsprämie bei Dienstherrenwechsel
- Dienstherrenwechsel
- Dienstherrenwechsel Beamter auf Widerruf

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers