09.03.2022, 04:45
Hallo in die Runde!
Habe mit Ende 50 noch eine schöne A 11 Stelle in SH gefunden. Habe selbst A 10.
Leider habe ich Gehaltspfändungen, die aber Ende des Jahres vorbei sein werden, da dann alles bezahlt ist.
Der Wechsel wäre zum 1. Mai und beim neuen Dienstherrn steht im Personalbogen die Angabe, ob Gehaltspfändungen vorliegen oder drohen.
Zudem ist eine aktuelle Gehaltsabrechnung vorzulegen. Verheimlichen kann ich das nicht, auch wenn die Pfändungen mit dem Wechsel vorbei wären. Würde dann schnellstmöglich den Rest abtragen.
Ist die Pfändung ein Grund mich nicht zu nehmen ?
Sollte ich bei Abgabe der Unterlagen eine kurze Erläuterung dazu anfügen?
Mache mir große Sorgen u freue mich auf Antworten
Habe mit Ende 50 noch eine schöne A 11 Stelle in SH gefunden. Habe selbst A 10.
Leider habe ich Gehaltspfändungen, die aber Ende des Jahres vorbei sein werden, da dann alles bezahlt ist.
Der Wechsel wäre zum 1. Mai und beim neuen Dienstherrn steht im Personalbogen die Angabe, ob Gehaltspfändungen vorliegen oder drohen.
Zudem ist eine aktuelle Gehaltsabrechnung vorzulegen. Verheimlichen kann ich das nicht, auch wenn die Pfändungen mit dem Wechsel vorbei wären. Würde dann schnellstmöglich den Rest abtragen.
Ist die Pfändung ein Grund mich nicht zu nehmen ?
Sollte ich bei Abgabe der Unterlagen eine kurze Erläuterung dazu anfügen?
Mache mir große Sorgen u freue mich auf Antworten