Dienstelle genehmigt Urlaub für freigestellte Personalräte?
#1

Hallo liebe Gruppe,
Ich habe vor den Osterferien mein Urlaubsblatt zur Gegenzeichnung der Dienststelle vorgelegt. Eine neue Mitarbeiterin in dem Bereich gab mir das Blatt zurück mit der Begründung, es sei kein Vertreter für meine Abwesenheit eingetragen. Nach meiner Nachfrage, dass dies seit 2 Jahren so gemacht wurde und auch der Vorgängerpersonalrat keine Vertretung eingetragen hat, begründete sie dies damit, dass auch für Personalräte die allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung gelte. Mir ist neu, dass die Dienststelle dem Personalrat gegenüber weisungsbefugt ist. Wie sollten wir uns für die Zukunft aufstellen?
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#2

Hallo,
es stimmt, dass bestehende Urlaubsregeln auch für Personalräte gelten. Das kann sich m. E. aber nicht auf eine Stellvertreterregelung beziehen.
Ich denke mal du bist freigestellter oder teilfreigestellter Personalrat/ Personalrätin. Da versteh ich die Sachbearbeiterin nicht. Ist doch für die Dienststelle nicht schlecht wenn keiner erreichbar ist.
Ich würde der Sachbearbeiterin sagen, dass wenn sie auf die Vertreterregelung besteht, muss dein Vertreter auch die Freistellung für diese Zeit erhalten.
Die Personalratstätigkeit ist ein Ehrenamt und ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG einen Urlaubsvertreter verlangen kann.
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#3

014 014 ,
wenn Du freigestellt bist hast Du doch sicherlich vom Dienststellenleiter ein entsprechendes Schreiben erhalten. In dem könnte stehen, dass Du für die Personalratstätigkeit von der Arbeit freigestellt bist.
Dann hast Du eigentlich auch keinen Vertreter und Du reichst den Antrag "eigentlich" nur zur Kenntnis ein.
Ich würde hier einmal mit Deinem regelmäßigen Ansprechpartner bei der Dienststelle sprechen. Ist sicherlich nur ein Missverständnis.G070
LG
delme1

Allen eine schöne Osterzeit!  G045
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#4

Moin, grundsätzlich fallen auch freigestellte PR - Mitglieder unter die allg. Regelungen und Dienstvereinbarungen. Die Urlaubsgewährung wird in der Regel durch Vorgesetzte entschieden, ein PR hat dort Niemanden. Wir gewähren unseren Urlaub - unter Berücksichtigung der internen Regelungen - selbst. Das eine Sachbearbeiterin den Urlaubsantrag bearbeitet, ist nicht korrekt !!!
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