22.03.2018, 13:09
Hallo liebe Gruppe,
Ich habe vor den Osterferien mein Urlaubsblatt zur Gegenzeichnung der Dienststelle vorgelegt. Eine neue Mitarbeiterin in dem Bereich gab mir das Blatt zurück mit der Begründung, es sei kein Vertreter für meine Abwesenheit eingetragen. Nach meiner Nachfrage, dass dies seit 2 Jahren so gemacht wurde und auch der Vorgängerpersonalrat keine Vertretung eingetragen hat, begründete sie dies damit, dass auch für Personalräte die allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung gelte. Mir ist neu, dass die Dienststelle dem Personalrat gegenüber weisungsbefugt ist. Wie sollten wir uns für die Zukunft aufstellen?
Ich habe vor den Osterferien mein Urlaubsblatt zur Gegenzeichnung der Dienststelle vorgelegt. Eine neue Mitarbeiterin in dem Bereich gab mir das Blatt zurück mit der Begründung, es sei kein Vertreter für meine Abwesenheit eingetragen. Nach meiner Nachfrage, dass dies seit 2 Jahren so gemacht wurde und auch der Vorgängerpersonalrat keine Vertretung eingetragen hat, begründete sie dies damit, dass auch für Personalräte die allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung gelte. Mir ist neu, dass die Dienststelle dem Personalrat gegenüber weisungsbefugt ist. Wie sollten wir uns für die Zukunft aufstellen?