08.03.2011, 19:38
Hallo,
mein Dienstherr hat die zunehmende Tendenz, verschiedene Mitarbeiter aus ihrer Freizeit zu holen, um teure Rufbereitschaften zu vermeiden. Zwar hat man offiziell Freizeit und keinen Dienst und kann tun und lassen, was man will. Man soll aber die private Festnetz-Nummer und Handy-Nummer herausgeben, um im Bedarfsfall angerufen werden zu können. Spätestens beim zweiten Einsatz, den man nicht übernommen hat, weil man z.B. nicht ans Telefon gegangen ist, gibt es dann einen Rüffel.
Das geht jetzt bereits so weit, dass man auch nach dem Genuss von Alkohol Dienst schieben soll: "Ist doch kein Problem, Sie müssen ja nicht selbst fahren. Wir holen Sie ab." oder "Lassen Sie sich von Ihrer Frau fahren."
Frage: Kann man von mir verlangen, dass ich auch alkoholisiert den Dienst antrete ? Ich trinke abends gerne ein paar Bier oder Wein und sehe mich dann nicht mehr als dienstfähig an. Ich habe große Bedenken bzgl. der Haftung für meine Handlungen, aber auch bzgl. des Unfallversicherungsschutzes. Ich meine daher, dass das unzulässig ist und ich mit Alkohol im Blut gar nicht erst ans Telefon gehen muss und mich auch nicht abholen lassen muss.
Was meint ihr ? Ist man als Beamter wirklich immer im Dienst ?
Danke für Eure Tipps
Tobias
mein Dienstherr hat die zunehmende Tendenz, verschiedene Mitarbeiter aus ihrer Freizeit zu holen, um teure Rufbereitschaften zu vermeiden. Zwar hat man offiziell Freizeit und keinen Dienst und kann tun und lassen, was man will. Man soll aber die private Festnetz-Nummer und Handy-Nummer herausgeben, um im Bedarfsfall angerufen werden zu können. Spätestens beim zweiten Einsatz, den man nicht übernommen hat, weil man z.B. nicht ans Telefon gegangen ist, gibt es dann einen Rüffel.
Das geht jetzt bereits so weit, dass man auch nach dem Genuss von Alkohol Dienst schieben soll: "Ist doch kein Problem, Sie müssen ja nicht selbst fahren. Wir holen Sie ab." oder "Lassen Sie sich von Ihrer Frau fahren."
Frage: Kann man von mir verlangen, dass ich auch alkoholisiert den Dienst antrete ? Ich trinke abends gerne ein paar Bier oder Wein und sehe mich dann nicht mehr als dienstfähig an. Ich habe große Bedenken bzgl. der Haftung für meine Handlungen, aber auch bzgl. des Unfallversicherungsschutzes. Ich meine daher, dass das unzulässig ist und ich mit Alkohol im Blut gar nicht erst ans Telefon gehen muss und mich auch nicht abholen lassen muss.
Was meint ihr ? Ist man als Beamter wirklich immer im Dienst ?
Danke für Eure Tipps
Tobias