Dichtheitsprüfung: Vermittlung durch Gemeinde zulässig ?
#1

Hallo und guten Tag,

man nehme folgenden fiktiven Fall an:

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.

Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?

Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?
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#2

Hallo,
dieses Vorgehen der Gemenide ist natürlich fragwürdig, es muss aber keine böse Absicht oder gar Korruption dahinter stecken. Vielmehr könnte es sein, dass die Gemeinde den "Dienstleistungsaspekt" etwas zu weit fasst. Ob die Gemeinde für diese Leistung eine Provision bekommt? Das halte ich nicht für möglich, aber selbstverständlich können Sie als Bürger Aufklärung hierüber verlangen. An Ihrer Stelle würde ich auf der Gemeinde vorstellig werden, und meine Fragen, bzw. Bedenken vortragen.
Wenn aber die Gemeinde Ihre Leistungen korrekt ausgeschrieben hat, und Sie als Bürger davon ebenfalls preislich profitieren könnten, würde ich absolut kein Problem sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Stark

www.korruptionspraevention.eu
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#3

Hallo, auch meine Gemeinde hat einem auswärtigen Unternehmen die Adressen und Daten der Anwohner mitgeteilt. Wir wurden nun von diesem Unternehmen angeschrieben und die Kosten der Kamerabefahrung wurden angeboten. Darüber hinaus verlieh man dem Anschreiben einen dienstlichen Touch, in dem man nicht anbot, daß man - sofern das Angebot zusagt, sich melden solle, sondern daß direkt 2 feste Termine für eine Ortsbesichtigung vorgeschlagen wurden. Ich finde es schon seltsam, daß die Technischen Betriebe unseres Ortes auswärtige Unternehmen hierzu heranzieht, obwohl es mehrere ansässige Unternehmen gibt, die ihre Gewerbesteuer an die Stadt abführen und auf den offiziellen Webseiten der Stadt als zugelassene Unternehmen aufgeführt werden. Da man ja normalerweise bis 2015 Zeit hat, die Dichtheitsprüfung durchzuführen, ergibt sich ja nun die Frage, wenn man vorzeitig die Prüfung durchführen lässt und der Kanal nicht die Dichtheitsprüfung besteht, ob dies sofort an die Stadt gemeldet wird und man vorzeitig den Kanalanschluss instandsetzen muß?
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