12.09.2011, 22:24
Hallo und guten Tag,
man nehme folgenden fiktiven Fall an:
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.
Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?
Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?
man nehme folgenden fiktiven Fall an:
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.
Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?
Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?