Derivate: Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt
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Das Landgericht Frankfurt hat die Deutsche Bank dazu verurteilt, dem kommunalen Unternehmen "Stadtwerke Pforzheim" einen Schadensersatz von 3,9 Millionen EU zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank im Jahr 2005 beim Verkauf eines komplizierten Zinsderivats ("spread ladder swap") an die Stadtwerke Pforzheim ihre Beratungspflichten in grober Form verletzt hat. Man habe dem kommunalen Betrieb unter dem Stichwort Zinsoptimierung ein Produkt verkauft, das für solche Zwecke überhaupt nicht geeignet war, erklärte der Vorsitzende Richter Detlef Stark bei der Urteilsverkündung.

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