Ich bin seit 21.11.25 dauerhaft krank geschrieben. Mein AG hat bis zum 31.12.25 (?) Entgelt gezahlt. Ab 2.1.26 habe ich bis zum 21.8.26 Krankengeld u KG Zuschuss bekommen . Ist das korrekt?
Bei Arbeitsunfähigkeit ab 21.11.2025 besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach TVöD für volle 6 Wochen, also bis einschließlich 02.01.2026. Eine Beendigung der Entgeltfortzahlung bereits zum 31.12.2025 unterschreitet den tariflichen Zeitraum um zwei Tage.
Der Krankengeldzuschuss nach TVöD setzt den Bezug von Krankengeld voraus und richtet sich nach der Beschäftigungszeit. Bei mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit kann der Zuschuss – unter Einrechnung der ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung – bis zur 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden, was einen Endzeitpunkt im August 2026 (z.B. 21.08.2026) zulässig macht, sofern die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht.