Darf der Personalrat bei Mitarbeiterbeschwerde anderen Kollegen schaden?
#1

Hallo zusammen, 

mich beschäftigt seit längerem folgende Situation. Ich finde hierzu keine wirkliche Antwort - vielleicht in diesem Forum.
Situation: blBei einer Kollegin war nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit klar, dass sie die Ansprüche der Stelle nicht erfüllen kann (und auch nicht möchte). Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Internet verbringt und auch nicht wirklich etwas arbeiten möchte. Die Kollegen haben sich ihr gegenüber distanziert (verständlich), sie hat sich dann beim Personalrat über diese Kollegen beschwert - über den Inhalt der Beschwerde kann leider nur spekuliert werden... 

Der Personalrat hat diese Beschwerde beim Monatsgespräch ggü. dem Vorstand (neu im Unternehmen) vorgebracht mit zusätzlich folgender - sehr hinterlistigen - Frage: ob das Verhalten in dieser Abteilung System habe und der Vorstand sollte doch die ehemaligen Kollegen dieser Abteilung anrufen und dazu befragen!!!

Frage: Darf der Personalrat diesen Kollegen schaden in dem er dem Vorstand diese Vorschlag macht!

P.S. der Vorstand ist dieser Bitte nicht nachgekommen. 

Danke.

VG
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#2

Der PR darf mit seinen Vorschlägen auch Nachteiliges für Kollegen erreichen. Grundsätzlich kann der PR auch Kündigungen anregen etc.

Das Nachfragen schadet dem Kollegen ja auch nicht. Schaden würde ihm, dass er die Hälfte der Arbeitszeit nicht arbeitet und dies nun vielleicht rauskommt.
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#3

Alles eine Frage des Betrachtungspunktes
Der PR schadet vielleicht der einen AN-in, hilft aber den anderen, die für diese Kollegin quasi mit arbeiten...
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#4

M. E. sollte die Beschwerde auf die TO und wenn das Gremium die Beschwerde für berechtigt hält, wird ein Beschluss gefasst, in dem die Dienststellenleitung aufgefordert wird, den Beschwerden der Kollegen nachzugehen und abzuhelfen. Hier ist nicht nur der PR gefragt, sondern ganz klar auch die Leitung.
Im Monatsgespräch hat das nichts zu suchen, da es sich nicht um eine kollektive Angelegenheit im weiteren Sinne handelt. 
Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BPersVG) soll sichergestellt werden, dass jede Seite die andere unterstützt, damit sie die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen kann. Dabei ist das Eintreten für die Interessen der Beschäftigten der Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle untergeordnet, weil die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben Pflicht aller Beschäftigten ist. Insofern stimme ich meinen beiden Vorrednern gerne zu.
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#5

Ja es ist etwas Schweres wenn, der /die Kollegen/in nicht das leisten, was sie sollen. Manchmal das Ergebnis einer mangelnden Ausbildung / Fortbildung oder fehlendem Vermögen, etwas umzusetzen (weil man dieses Vermögen nicht gelernt hat). Es entbindet die Kollegen nicht, Antworten zu geben und sie zu unterstützen. Ihr Aufgaben zu geben, die sie nicht schafft, ist unproduktiv. Auch ist in manchen Teams üblich dem/der Neuen unbeliebte und schwere Aufgaben übermäßig aufzudrücken, damit das Kaffekränzchen unter den älteren Kollegen üppiger ausfallen kann oder manchmal auch das man diese Aufgaben selber gar nicht gut kann. Es gibt aber auch gut Ausgebildete, die vor lauter Wissen den Überblick verlieren und die vor allem Angst haben und den Verstand verlieren (blackout) und sich davon nicht erholen. Hinzu kommt, dass immer mehr auf Internetwissen angewiesen sind. Onlinebücher und Onlineportale, die Wissen vermitteln oder Onlineportale wie diese hier, die Fragen beantworten, die dann manchmal auch nicht das gebrauchte Wissen schnell und gut vermittelt. Diese Portale haben auch keine gute Suchfunktionen. Ganz schwer wird das auch mit Gesetzen und deren Durchführungsverordnungen und gleichzeitiger Rechtssprechung und der Umsetzung. Vielleicht sollte man mehr mit Checklisten / Formularen arbeiten im Zeitalter Computer.
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#6

Beim VV hat die Angelegenheit erstmal nichts zu suchen. Da gibt es doch noch Teamleitungen etc.
Wir handeln (fast immer) nach dem Prinzip der "Interessenshoheit" der/desjenigen, der/die sich an den PR wenden. Soll heißen: Was will die Beschwerdeführerin - soll der PR zwischen dem Team und ihr vermitteln?
Wenn sich das Team auch an den PR wenden würde - welches Ziel? und wie soll dieses erreicht werden?
Als PR würde ich immer nur gemeinsam vermitteln, nicht die Interessen einer Person ohne deren Dabeisein vertreten - da ist man immer in der Zwickmühle. Das bedeutet aber nicht, Informationen durch Gespräche einzuholen. Aber: Trennung zwischen Infos verschaffen und dem Versuch von Vermittlung und Lösung.

Konkret auf die Eingangsfrage: Waren die Kollegen insgesamt eingebunden? Wollten die das? - wie gesagt, diejenigen, die Veränderung wollen sind Chef des Verfahrens.
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