Dachfarbe
#1

Hallo zusammen.

Unser Bauamt hat uns unsere Wunsch- Dachfarbe nicht genehmigt.
Aber genau gegenüber von unserem Grundstück steht jetzt ein neu gebautes Haus mit dunklem Dach.
Gibt es nicht sowas wie ein gleiches Recht für alle ?

Vielen Dank schon mal im voraus.
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#2

Hallo,
wenn nur eines der Häuser zu einem Bebauungsplan gehört oder die Häuser zu unterschiedlichen Bebauungsplänen, ist es möglich, dass der eine die dunkle Dachfarbe darf und der andere nicht. Ähnlich Kurioses habe ich bzgl. Dachform und Geschossigkeit erlebt (einige Häuser Bebauungsplan, andere Außenbereich).

Ansonsten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grungesetzes natürlich eines der wichtigsten Prinzipien staatlichen Handelns - es gilt also grundsätzlich schon "gleiche Dachfarbe für alle". Allerdings gilt auch "keine Gleichheit im Unrecht", d.h. wenn Deinem Nachbarn die Dachfarbe zu Unrecht genehmigt wurde, kannst Du Dich nicht darauf berufen.
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