DV Leistungsentgelt § 18 TvÖD
#1

Hallo - bin zwar schon länger im Personalratsgeschäft - aber neu in diesem Forum....

Eine Frage/Bitte ans Forum: Hat irgendjemand eine Dienstvereinbarung zum Thema Leistungsentgelt abgeschlossen, wo zunächst ein Sockelbetrag an alle und der Rest mittels Leistungsbeurteilung ausgeschüttet werden soll? Eine solche DV möchte nämlich jetzt unsere Dienststellenleitung abschliessen... Sicherlich hat die ein oder andere Dienststelle bereits so was abgeschlossen???

Vielen DankIcon_biggrin
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#2

Hallo Chris,

da selbst Verdi mittlerweile die leistungsorientierte Bezahlung LOB (anm. "Nasenprämie") wieder abschaffen möchte, da die selbstgesteckten Ziele nicht erreicht wurden, würde ich von einer DV abraten, da diese nicht ohne Weiteres wieder abgeschafft werden kann. Im Fall, die LOB würde bei Verhandlungen wieder abgeschafft, würde die DV bei Euch noch weiter Gültigkeit haben. Dies nützt nur dem AG.

Gruß

Tom
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#3

Hallo,
das sehe ich anders.
Die Dienststelle darf das Geld nicht komplett auf die Beschäftigten ausschütten wenn keine DV zur LoB besteht. Also wird der Restbetrag jedes Jahr gebunkert. Was passiert dann mit dem Geld wenn die LoB abgeschafft werden sollte?
In der Dienstvereinbarung kann ja geregelt werden wie lange sie gültig ist und das mit der Abschaffung der LoB auch die DV nichtig wird.
Wieso nützt es dem Arbeitgeber wenn die Lob abgeschafft wird, die Gewerkschaften dafür bei der nächsten Tarifrunde etwas mehr rausholen (die Hoffnung stirbt zuletzt ;-) ), aber die Dienststelle 2% der Entgelte bereitstellen muss?
Also unsere Dienststelle würde nicht auf die Dienstvereinbarung bestehen.

Gruß
Roland
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#4

Hallo Zusammen! Es wäre ein Segen, wenn dieser Unfug endlich wieder aus dem Tarifrecht verschwände! Der Schaden, der damit angerichtet wurde, ist nicht mehr zu beheben. Man hatte den AG ein herrliches Instrument in die Hand gegeben, mit dem es ein Leichtes ist, sozialen Unfrieden zu stiften und Mobbing zu betreiben. Wir hatten damit schon irre viel schlechte Erfahrungen gemacht. Wo kann man etwas darüber lesen, dass die Gewerkschaften nun umschwenken?@Tom Bislang tat sich nichts, zumindest habe ich keine Infos darüber. Das Thema interessiert mich sehr, da ich schon immer ein absoluter Gegner von diesem Schwachsinn gewesen bin. Am Besten ist es in kleineren Verwaltungseinheiten eine DV"Gießkanne" abzuschließen. So müssen sie voll ausbezahlen und niemand wird in irgendeiner Form benachteiligt (pragmatische Zwischenlösung). Gruß Haegar
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#5

Hallo Nochmal:-) Es würde mich brennend heiß interessieren, ob sich da in Sachen LOB nochmals etwas getan hat. Mir ist es um diese Geschichte zu ruhig geworden; das verheißt regelmäßig nichts Gutes. Aktuell eiern sie rum mit den Kolleginnen/Kollegen im Sozial- u. Erziehungsdienst. Da rückt zwar einiges in den Hintergrund, verschwindet aber nicht. Ich vermute stark, dass sich die LOB-Problematik ab Herbst wieder verschärfen wird. Es wäre wirklich schön, wenn die Gewerkschaften auf eine komplette Löschung dieses Instrumentariums aus dem Tarifrecht drängten. Eine ganz schreckliche Sache ist diese Nasenprämie und es gibt keine Möglichkeiten, gegen die Verteiler vorzugehen. Die nutzen alle Möglichkeiten aus, um den sozialen Unfrieden weiter anzufachen. Nur darum geht es und das war die Idee von Beginn an. Würde mich freuen, wenn irgendjemand etwas neues wüsste:-)Gruß Haegar
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#6

Hallo Chris 1968, bzw. Gäste,
ich würde gerne auf diese Frage noch einmal zurückkommen und fragen, ob ihr etwas entwickelt habt.
Unser Betrieb wurde von einem anderen Tarif auf den TVÖD-V umgestellt, die 2 % Leistungszulage zunächst für 2 Jahre befristet in der Überleitung gießkannenmäßig auf alle Beschäftigten verteilt. In diesen 2 Jahren soll nun eine Regelung gefunden werden. Zusätzliches Problem: Die 2 % benötigen wir definitiv, um das ursprgl. Gehalt weiter zu bekommen, sonst wäre unser altes Salär nur zu 98 % erreicht. Wir möchten als BR nach wie vor eine Verteilung nach Gießkanne, unser AG nicht. Ich befürchte ein bürokratisches Monster, aber wahrscheinlich müssten wir uns auch auf einen Sockelbetrag und stufenweise Heranführung einlassen.
Deswegen hoffe ich darauf, dass Du diese Nachricht bekommst und mir evtl. weiterhelfen kannst. Falls ja, wäre es nett von Dir, das im Forum an dieser Stelle kundzutun, dann würde ich mich registrieren und meine Kontakdaten bekanntgeben. Vielen Dank und freundliche Grüße, Christine
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#7

... es gibt (noch nix) Neues spruchreifes zu berichten - im Moment sind wir an einer "Kompromißlösung" 70 % pauschal; 30 % Leistungsbeurteilung. Die Vorlage haben wir (PR) bereits Mitte letzten Jahres erarbeitet, Entwurf wurde vorgelegt. Wir pfeilen jetzt an der Feinabstimmung.
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#8

Hallo Chris1968,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort, auch wenn es noch nichts Spruchreifes zu berichten gibt.
Ich fürchte, bei uns wird es auch eine 75%/25%-Regelung in 2017, dann ab 2018 50%/50%-Regelung usw. geben, da unser AG hoffentlich mit einem Heranwachsen einverstanden sein wird, je nachdem was der KAV so dazu sagt. Soll es bei Euren 70/30 dann bleiben, oder soll sich auch prozentual ändern?
Ich würde mich da sehr gern bei unserem besonderen HIntergrund des Betriebsüberganges über die tarifvertraglichen Regelungen und den dazu ergangenen Urteilen hinwegsetzen, aber mir fällt da nichts Gescheites mehr ein.
Unser BR wurde erst letztes Jahr frisch gewählt, davor hatten wir auch einen Personalrat und wir sind jetzt alle blutige Anfänger. Bezüglich des Themas nutzen mir auch die bisherigen Seminare wenig.
Wäre es sehr vermessen, wenn ich Dir mal meine mail-Adresse (nur für diesen Zweck eingerichtet) gebe, damit wir mal persönlich Kontakt aufnehmen können? Aber Du sollst Dich wegen meiner "Heultirade" nicht verpflichtet fühlen, ich glaube, ich könnte nur mal weiteres Input gebrauchen, insbesondere von jemanden, der das gleiche Problem hat, denn eigentlich alle anderen aus dem TVÖD, die ich kenne, zahlen nach dem Gießkannenprinzip.
Ich würde mich freuen, liebe Grüße Christine (br.taetigkeit@web.de)
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#9

Hallo Zusammen! Ich befürchte, dass wir damit noch erhebliche Probleme bekommen werden. Es ist eindeutig klar, das die Dienststellenleitung hier drastisch tief mit dem Mobbinghebel reingehen will. Sie träumen nach wie vor davon, 70 % aller tariflich Beschäftigten leer ausgehen zu lassen und lediglich 30 % (eben ganz linientreue) mit der Nasenprämie zu bedenken. Man kann nur hoffen, dass das so nicht mittels DV durchgeht. Ist Euch noch nichts bekannt geworden darüber, ob die Gewerkschaften vielleicht versuchen, diesen Irrsinn im Rahmen der nächsten Lohnrunde aus dem Tarifrecht wieder herauszunehmen? Mittlerweile müsste ja allen klar geworden sein, dass die Aktion uns Tariflern mehr geschadet als genutzt hat. MfG: Haegar
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