DST umgeht den Personalrat
#1

Liebe Kollegen!
Unsere Dienststelle versucht es wieder und wieder, mitbestimmungspflichtige Maßnahmen durchzuführen, ohne den Personalrat lt. MBG zu unterrichten.

Gespräche bringen nichts, außer leere Versprechungen.

Was ist formell der nächste richtige Schritt?

Danke für eure Antworten.
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#2

Ich sehe nur die Möglichkeit erstmal mit der Gewerkschaft zu sprechen.
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#3

Bei uns gibt es auch massive Probleme in der Mitbestimmung. Die DSL ist auch nicht gewillt auf Einwende des PR zu reagieren. Wir haben uns auch Hilfe bei der Gewerkschaft geholt, um zu wissen, was wir hier machen können, damit wir unsere Rechte durchsetzen können.
Es wird sich sicher nicht umgehen lassen den Rechtsweg einzuschlagen. Das ist auch wichtig, damit die DSL sieht, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Hierzu ist es wichtig bei jedem Regelverstoß eine Mangelanzeige zu schreiben und im PR zu beschließen. Als nächsten Schritt muss der PR die Kostenübernahme und die anwaltliche Vertretung beschließen. Bei der Wahl eines Anwaltes hilft die Gewerkschaft weiter. Wir wünschen Euch viel Erfolg und vor allem Durchhaltevermögen. Lasst Euch nicht unter kriegen.
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#4

Servus
Für die Dienststellen ergeben sich keine Konsequenzen daraus, wenn sie den PR nicht
beteiligen und "mitreden" lassen. Selbst wenn ein Gericht dann feststellt, dass die DSL
einen Fehler machte, wird dieser ggf. korrigiert aber ansonsten gehts weiter wie bisher.
Es ist keiner "haftbar", es gibt keinen Eintrag in die Akte der Dienststellenleitung, etc.

Ich sehe nur einen Weg: Stets sachlich, fair und formal korrekt vorgehen. Wenn das
nicht fruchtet, JEDES mal den Rechtsweg gehen.
Sofern das der PR durch hält, wird die DSL irgendwann versuchen diese "lästigen"
Verfahren zu vermeiden. Das ist dann die Stunde des PR...

Leider sehe ich keinen anderen Weg.


Grüße
Marcus
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#5

Marcus hat Recht! Es ist leider wirklich so, dass denen das auf deutsch "scheißegal" sein kann, weil es keine Konsequenzen für sie hat. Da ist das Personalvertretungsrecht einfach viel zu schwammig. Man hat als PR eben quasi kaum ein vernünftiges Instrument, um sich gegen eine rechtwidrig verfahrende DSL zu wehren. Es geht nur eines, ständig klagen, wann immer es geht. Rechtsberatung einschalten und massig Kosten verursachen, die sie zahlen müssen. Evtl. zieht auch der politische Weg noch ganz gut. Warum nicht einmal drüber nachdenken, eine ständige Einigungsstelle einzurichten. Die Presse muß Wind von den Zuständen bekommen. Dann geraten sie unter Druck und wenn der irgendwann zu groß wird, hat man vielleicht Glück, d. h. sie kommen vom hohen Roß herunter. Glück auf, Kameraden:-) Haegar
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#6

Hallo zusammen,

alles sehe ich nicht genauso.

1. Von dem Urteil des Verwaltungsgerichts kann man sich nichts kaufen. Aber: Das kostet Geld. Geld, das die Kommunen nicht haben. Der Kreistag, Stadtrat etc. wird irgendwann mal fragen, was da los ist, wenn immer neue Kosten entstehen. Sollte man sogar vor Gericht Recht bekommen, wird die Opposition irgendwann mal fragen, warum sich die Dienststellenleitung nicht an Recht und Gesetz hält. Das ist dann ganz nett.
2. Die Einigungsstelle kostet "nur" 100 Euro. Holt euch einen Anwalt und lasst ihn eine schriftliche Stellungnahme dazu machen. Schöpft aber vorher bitte die gute Zusammenarbeit aus. Also nicht gleich losrennen, die DSL muss ja eine Kostenzusage machen, die ihr beantragen müsst. So ein Anwalt kostet auch richtig viel Geld. Folge: Siehe Pkt. 1
3. Ein PR der immer wieder über die beiden Schienen läuft bereitet Ärger für die DSL. Absichtliches Übergehen des LPersVG (BPersVG) kann auch dazu genutzt werden die DSL wegen Dienstvergehen zu verklagen. Das macht auch wieder Spaß.
4. Dann muss man es noch irgendwie schaffen, dass das an die Öffentlichkeit gerät. Das ist dann richtig nett.

Ansonsten: Ich wünsche euch starke Nerven und einen langen Atem. Ohne das geht es nicht. Bedenkt bei allem auch eins. Ihr steht gut vor euren Kollegen|innen da, wenn ihr beharrlich euer Recht einfordert.

In diesem Sinne
Der Blaue
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#7

Moin moin >Also nicht gleich losrennen, die DSL muss ja eine Kostenzusage machen, die ihr beantragen müsst.<
Das mit dem Kosten beantragen sehe ich nicht so, bei uns, Anstalt öffentlichen Rechts, wird dem Vorstand ein Schreiben vorgelegt, dass wir einen Anwalt einschalten. Wo der Vorstand das Geld her nimmt muss er selber sehen. Bei uns wird kein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Was passiert denn wenn die DS auf euren Antrag meint, Sie hat kein Geld? Dann steht ihr ohne Anwalt da!
Gruß Frank
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#8

S T O P!

Bei Inanspruchnahme eines Anwalts oder beim Gang vor Gericht benötigt man, zumindest in Hessen, aber vermutlich überall, keine Kostenzusage! Es genügt ein formal korrekter Beschluss des Gremiums und die entsprechende Mitteilung an die DSL.

Es wäre ja noch schöner, wenn die DSL erst einen Gang zum Anwalt oder vor Gericht infolge von wahrgenommenem Fehlverhalten der DSL genehmigen müsste. Neee!

Grüße
Marcus
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#9

Moin Talax
Das ist nicht nur in Hessen so, sondern auch in Schleswig-Holstein, also Sitzung einberufen > Beschluss fassen > formelles Schreiben aufsetzen und ab damit zur DSL > Geld spielt keine Rolle,aber die DSL ärgert sich über die Kosten
Gruß Frank
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#10

Hallo Alle zusammen

Irgendwann wird es aber teuer für die DSL. Nur da ist sie zu packen. Irgendeiner übergeordneten Stelle muss sie sich dann erklären, warum die Kosten so in die Höhe geschnellt sind. Also immer munter zum VerwGer. Wer nicht hören will, muss fühlen (zahlen)!!!

MfG SB
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#11

Genau,das ist die richtige Methode nur so kommt man denen bei
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