So sehe ich das auch. Allerdings begründet die Stadt Frankfurt das Verbot damit, dass die Mitarbeiterin im Bürgeramt eingesetzt ist und den Bürgern ein Blick in das Gesicht des Bediensteten möglich sein muss. Man könnte daraus ableiten, dass die Dame in ämtern ohne Bürgerkontakt eine Burka tragen darf...
Gegen ein Kopftuch im Bürgeramt hat die Stadt Frankfurt übrigens keine Einwände. Auf den Prozess (wenn es denn dazu kommt) darf man sehr gespannt sein !
In unserer Zeitung stand, daß es in einer anderen Stadt auch so einen Fall geben soll. Die hat man dann irgendwo hin versetzt, wo sie keinen Kundenkontakt hat.
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Die Sache ist zwar ausgestanden, dennoch vertrete ich die Aufassung, dass es in sämtlichen Ämtern so was wie ein Archiv gibt, wo man solche Leute einsetzen kann...
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass religiöse Erkennungszeichen,auch Kreuze gehören für mich dazu, jeglicher Religionen nicht zwingend etwas in Amtsstuben zu suchen haben. Was in Bezug auf Parteien und ein Verbot der Werbung für diese gilt, sollte auch für diesen Bereich gelten.