Bund der Steuerzahler deckt Gewinne bei Abwassergebühren auf
#1

Der Bund der Steuerzahler in NRW hat verdeckte Gewinne der Kommunen bei den Abwassergebühren aufgedeckt.

Eigentlich sollen die Gebühren nach dem Willen des Gesetzgebers nur kostendeckend sein, tatsächlich werden jedoch jährlich Gewinne in den Bilanzen ausgewiesen.

Die Tricks: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Anlagen (Kanäle und Kläranlagen) nicht vom Anschaffungswert, sondern vom höheren Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden. Ferner werden überhöhte Zinsaufwendungen für Darlehen einbezogen, da ein zu hoher Zinssatz herangezogen wird.

Meine Meinung: Es wird höchste Zeit, dass dieser Trickserei ein Ende gemacht wird. Ansonsten soll man wenigstens ehrlich sein und die Abzocke als Abwassersteuer ausweisen !
Zitieren
#2

In dem vorherigen Beitrag ist m.E. ein Fehler:

Bei den Darlehenszinsen geht es nicht um die Zinszahlungen für Darlehen - hier muss die Kommune die tatsächlichen Zahlungen ansetzen.

Der Trick liegt vielmehr in der kalkulatorischen Verzinsung des von der Stadt eingesetzten Kapitals. Das OVG Münster hat einmal einen kalkulatorischen Zinssatz von 7 % (!) für das von der Stadt eingesetzte Kapital anerkannt. Der Zinssatz stammt aber aus Zeiten, in denen das Geld allgemein noch höher verzinst wurde.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) empfiehlt aber weiterhin den Ansatz dieses utopischen Zinssatzes, nach dem Motto: Soviel rausquetschen wie möglich, solange das OVG den Zinssatz nicht rechtskräftig gesenkt hat.

Kein Wunder, dass sich dabei satte Gewinne ergeben.
Zitieren
#3

Bei der Berechnung der (Benutzungs-)gebühren ist in NRW u.a. § 6 KAG zu berücksichtigen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Urteilen zu den zulässigen Abschreibungsarten und der Höhe der kalkulatorischen Verzinsung.

Danach ist es zulässig, nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben, da Rücklagen für zukünftige Ersatzbeschaffungen geschaffen werden sollen. Da zukünftige Ersatzbeschaffungen durch Preissteigerungen erheblich teurer werden, wird hierdurch effektiv die Finanzierungslücke reduziert.

Bei der kalkulatorischen Verzinsung gibt es einen von den Gerichten akzeptierten Zinskorridor zum Realzins für Darlehen. Ich meine, dass die Abweichung vom Realzins etwa 3%-Punkte betragen darf. Langfristig ist der Ansatz von 7% legitim, da es nicht sinnvoll ist, jedes Jahr für jedes einzelne Investitionsgut den indivduellen Jahreszinssatz zu ermitteln. Langfristig gleicht sich das ganze einigermaßen aus.
Zitieren
#4
Smile 

Gewinne können auch erreicht werden, wenn in den Gebührenhaushalt der Tiefbauämter / Betriebsämter usw. andere Abteilungen / Haushalte prozentual einfließen. Bsp. Das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin als Verwaltungsoberhaupt wird eingerechnet, ebenso Fremdleistungen bei der Planung.
Somit werden die reinen Unterhaltungskosten künstlich erhöht, wobei es dadurch auch möglich sein kann, dass z.B. der Bürgermeister nach einer Addition der verrechneten Einheiten zu weit mehr als 100 % angerechnet wird Icon_evil
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bund-Verlag: Infos, Urteile und Tipps für Betriebsrat & Personalrat

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers