Budget PR
#1

Hallo,
wir sind noch nicht lange im PR und durchschauen einiges leider noch nicht so klar.
Antworten auf unsere Fragen erhalten wir auch keine oder unbefriedigende.

Folgendes: Wir haben ein Jahresbudget im PR, deren Rechnungen stets auch vom Amtsleiter der Kämmerei/ Zentrale Dienste unterschrieben werden. Sind diese Unterschriften zulässig oder eher eine Kontrolle des Arbeitgebers?
Wenn es ein Budget gibt, muss es doch auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und PR darüber geben, was genau von dem Budget bezahlt werden muss, oder? Im groben wissen wir nur, dass Schulungen o.ä. vom AG bezahlt werden und z.B. Kosten der Personalversammlung von dem PR Budget. Auch hier will oder kann man uns keine genau Auskunft geben, außer: "Das war eben immer so."
Die hinterlassenen Unterlagen der früheren PR sind leider so unsortiert und unvollständig, dass wir dort nichts finden konnten, was uns weitergeholfen hätte.

Wir arbeiten mit dem LPVG-BW. Dort konnten wir darüber keine klare Definition finden. Kann uns jemand hier im Forum darauf antworten? Das wäre sehr nett!

Gruß, Paul
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#2

Hallo Paul,

sicher gibt es einen Haushaltsplan bei Euch. Innerhalb dieses Haushaltsplanes sollten eure Ausgaben von Schulungen, Fachbüchern usw. berücksichtigt werden. Es gibt kein festgelegtes Budget.
Besorge Dir das Fachbuch:
Taschenlexikon Personalvertretungsrecht Bund und Länder ISBN978 3 8029 18810
Seite 89 / 90 (Walhalla Verlag)
In diesem Buch findest Du viele Antworten

Gruß Meister
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