Bußgeldbescheid mit 23,50 € Gebühren !?!
#1

Ich habe ein Knöllchen über 10 € bekommen, da ich mir für 10 Minuten Parken kein Ticket am Parscheinautomaten gezogen hatte. Schön und gut, dann fahre ich halt nächstes Mal wieder zum *****-Center auf die Grüne Wiese.

Was mich aber aufregt: Zu den 10 € für das Knöllchen werden im Bußgeldbescheid noch 23,50 € Gebühren und Porto ("Kosten des Verfahrens") verlangt, insgesamt also 33,50 €. Das ist doch unverschämt. Dieser mit Serienbrief verschickte Brief hat bei der Stadt Kosten von 23,50 € verursacht ? Muss ich diese Gebühren hinnehmen oder kann man gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg Einspruch einlegen ?
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#2

Wenn Du die verwarnung von 10,00 EUR nicht zahlst, also nicht akzeptierst, kommt es zum Bußgeldbescheid und dann wirds teuer. Das ist immer so.

Ich glaube, Widerspruch geht da gar nicht mehr, wenn dann mußt Du klagen. Müßte aber auf dem Bußgeldbescheid draufstehen.
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#3

Auf einen Bußgeldbescheid fallen Gebühren und Auslagen an.

Die Gebührenhöhe bestimmt sich nach dem OwiG:

Die Gebühr beträgt nach § 107 I S. 3 OwiG mindestens 20 €.
D.h., dass das der niedigste Betrag ist, den man als Geldbuße erheben kann.

Die 3,50 € (oft auch 3,45 €) sind die Kosten der Zustellung via Postzustellungsurkunde. (§ 107 III Nr. 2 OwiG).

LG VFA2008
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#4

P033 Ja, nee is klar! Nur 10 Minuten geparkt und wahrscheinlich lag die böse böse Politesse auch auf der Lauer, nur um abzukassieren. Und einen Anhörungsbogen gab es natürlich auch nicht, wo alles genau erklärt ist! Icon_cheesygrin Muahahah. Icon_cheesygrin Bei so einer Geldschneiderei sollte man dann auch so konsequent sein und für teuren Sprit zum *****-Center in eine andere Stadt fahren, denn dann gehen noch dieser bürgerunfreundlichen Stadt auch noch die enormen Gewerbesteuereinnahmen flöten. In diesem Sinne „immer hübsch falsch parken!“ S0401
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#5

Ist mir auch gerade passiert - zum kotzen diese Geldschneiderei !
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#6

..wer erst kein Parkticket zieht, nur um 1 € zu sparen und dann auch noch sein gerechtfertigtes Knöllchen in Höhe von 10 € nicht zahlen will oder verpennt, es zu bezahlen und dann anschließend die Frechheit besitzt, sich darüber aufzuregen, dass man ihm auch noch einen Bußgeldbescheid mit erhöhtem Verwarngeld und Auslagen zuschickt, muss sich günstigstenfalls fragen lassen, ob er noch von dieser Welt ist..dass Ganze ist nicht blöd gelaufen sondern dummdreist gehandelt...
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