Bitte mal nachrechnen
#1

Entgeltabrechnung März 2020
TVöD Kommunen
Ein Musikschullehrer arbeitet 495 Minuten = 11 Unterrichtsstunden.
Er hat EG 9b Stufe 6.

Wie hoch ist der Bruttolohn?

Problem ist, dass im Lohnprogramm die 30 Stunden-Regel für Lehrer erfasst ist als Anzahl der Stunden 11 eingegeben wird (495/45 Min.).
Müsste man in dem Fall nicht die tatsächlichen Stunden erfassen, also 8,25 Std., da durch die 30 Stunden-Regel bereits auf Unterrichtsstunden umgerechnet wird?
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#2

Es sind 1.618,51 €

Ein Musikschullehrer arbeitet 30 x 45 Min. in Vollzeit, von daher ist die Eingabe von 11 Stunden und 30 Stunden/Regel richtig.
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