Bildschirmbrille für Arbeitsplatz öffentl. Dienst Kommune Bayern
#1

Hallo,
ist es irgendwo geregelt, ob und wieviel der Arbeitgeber an Zuschuss für eine vom Augenarzt verordnete Bildschirmarbeitsplatzbrille
zahlen muss?

LG
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#2

Mittlerweile gibt es sowohl für den Bereich der Beamten als auch der Arbeitnehmer Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, dass der Dienstherr bzw. Arbeitgeber die notwenigen Kosten (also günstigstes Modell) für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in voller Höhe erstatten muss. Hier wird Bezug auf arbeitsschutzrechtlche Bestimmungen genommen.
Für Landes-Bedienstete des Freistaates Bayern z. B.:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/l...7849447850
dort unter "Rechtsgrundlagen"
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#3

Sie haben Recht, aber nur der Optiker, der in der Vertragsliste mit dem Rahmenvertrag von Staat und Innung steht, wird zur Kostenerstattung zugelassen.
D.h. wenn ich als Arbeitnehmer einen Optiker wähle, der nicht in dieser Rahmenvereinbarung gelistet ist, bekomme ich keinen Cent Erstattung. Ich persönlich empfinde das 
als Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz und mir wird die gesetzliche Verpflichtung des AG als Arbeitsschutzmaßnahme verweigert. Das ist Willkür.
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#4

"Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz und mir wird die gesetzliche Verpflichtung des AG als Arbeitsschutzmaßnahme verweigert."
Der Arbeitgeber bietet die entsprechende Kostenübernahme ab. Aber willkürlich wird die Brille anderweitig beschafft. Kann man machen, muss man dann nur selber bezahlen. Natürlich kann der Arbeitgeber Vorgaben machen, die einzuhalten sind, wenn man die Erstattung erhalten will.
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