Hallo,
ist es irgendwo geregelt, ob und wieviel der Arbeitgeber an Zuschuss für eine vom Augenarzt verordnete Bildschirmarbeitsplatzbrille
zahlen muss?
LG
Sie haben Recht, aber nur der Optiker, der in der Vertragsliste mit dem Rahmenvertrag von Staat und Innung steht, wird zur Kostenerstattung zugelassen.
D.h. wenn ich als Arbeitnehmer einen Optiker wähle, der nicht in dieser Rahmenvereinbarung gelistet ist, bekomme ich keinen Cent Erstattung. Ich persönlich empfinde das
als Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz und mir wird die gesetzliche Verpflichtung des AG als Arbeitsschutzmaßnahme verweigert. Das ist Willkür.
"Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz und mir wird die gesetzliche Verpflichtung des AG als Arbeitsschutzmaßnahme verweigert."
Der Arbeitgeber bietet die entsprechende Kostenübernahme ab. Aber willkürlich wird die Brille anderweitig beschafft. Kann man machen, muss man dann nur selber bezahlen. Natürlich kann der Arbeitgeber Vorgaben machen, die einzuhalten sind, wenn man die Erstattung erhalten will.