Bezahlte Freistellung für Behördengänge, usw.
#1

Meine Mutter muss nach Krankenhausaufenthalt dauerhaft mit Pflegestufe 3 ins Pflegeheim.
Kann ich für die anfallenden Behördengänge und ihren Umzug aus der Mietwohnung ins Pflegeheim bezahlten Sonderurlaub beantragen?
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#2

Die Gründe für eine bezahlte Freistellung sind z.B. in § 29 TV-L aufgeführt.

Für die von dir genannten Gründe besteht kein Anspruch auf bezahlte Feistellung.
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