Bewertung nach EG 8 // TV-L
#1

Liebe Lesende,

kann die Bewertung eines Aufgabengebietes nach EG 8 erfolgen, obwohl die Anerkennung der vielseitigen Fachkenntnisse für die EG 6 nur durch die Vorschrift des § 12 Abs. 1 S. 5 TV L (Gesamtbetrachtung) zustande gekommen ist?

Vielen Dank und leibe Grüße
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#2

Ja. Das steht dem nicht entgegen. Damit sind die Arbeitsvorgänge die in der Gesamtschau gründliche und vielseitige Fachkenntnisse beinhalten für die Prüfung des Heraushebungsmerkmals selbstständige Leistungen heranzuziehen.
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#3

(21.01.2026, 19:25)Gast schrieb:  Ja. Das steht dem nicht entgegen. Damit sind die Arbeitsvorgänge die in der Gesamtschau gründliche und vielseitige Fachkenntnisse beinhalten für die Prüfung des Heraushebungsmerkmals selbstständige Leistungen heranzuziehen.

Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
Dem entgegen könnte das Urteil des BAG stehen - 4 AZR 514/16

RdNr. 38 aa - … Ob eine Tätigkeit selbständige Leistungen im tariflichen Sinne erfordert, kann der Natur der Anforderung nach hingegen nicht im Wege einer Gesamtbetrachtung, sondern nur bezogen auf den jeweiligen Arbeitsvorgang beurteilt werden. Allein die allgemein gehaltene Fassung des Tätigkeitsmerkmals rechtfertigt die zusammenfassende Betrachtung nicht (vgl. BAG 7. Oktober 1981 – 4 AZR 239/79 – BAGE 36, 261).

RdNr. 38 bb - Selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können danach nur im Rahmen von Arbeitsvorgängen anfallen, die für sich genommen gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Das selbständige Erarbeiten eines Ergebnisses baut auf den dazu erforderlichen gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen auf, dh. es muss diesen vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechen (Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand: 1/2017 § 22 Erl. 6 unter Verweis auf die Stellungnahme des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission).

Die für das Land [...] zuständige Senatsverwaltung hat sich zu dieser Thematik bisher nicht geäußert und wird sie voraussichtlich auch nicht.
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