Bewertung Straßenbeleuchtung
#1

Hallo Zusammen, O030

hat jemand einen ähnlichen Fall - vorzugsweise nach S-H-Recht - bereits abgearbeitet?

In einer Gemeinde wurde 1997 für 4.000,00 DM ein Kabel für die Installation einer Straßenbeleuchtung in die Erde eingelassen. Bis heute ist allerdings noch keine Straßenleuchte angeschlossen.

Generell soll das Kabelwerk gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung aufgenommen und bewertet werden (Quelle??). Hier stellt sich allerdings für uns die Frage, ob jetzt nur das Kabel aufzunehmen ist. Wenn ja, als Anlagen im Bau? Oder dürften wir das Kabel entsprechend der Nutzungsdauer ab 1997 abschreiben? Es steht nicht fest, ob bzw. wann eine Installation einer Leuchte erfolgt. Demnach liegt das Kabel bereits im Erdreich und verliert m.E. an Wert. Andererseits ist die „Gesamtbeleuchtung“ nicht abgeschlossen und demnach eher Anlage im Bau.

Freundliche Grüße
Zitieren
#2

Hallo,

in einem solchen Fall würde ich mir folgende Fragen stellen:
1. Warum ist die Straßenbeleuchtung bisher nicht vollständig umgesetzt?
2. Gibt es konkrete (!) Planungen, dass der Anschluss innerhalb der nächsten 1-2 Jahre erfolgen wird?

Sofern es keine konkrete Planungen dbzgl. gibt, würde ich die Abschreibung bereits jetzt beginnen. Begründung: Es würde dem Sinn von Anlagen im Bau widersprechen, wenn eine Maßnahme jahrelang ohne konkreten Anhaltspunkt -also auf reinen Verdacht hin- als noch nicht fertiggestellt fortgeführt werden würde.

Was meinen die anderen Mitleser hier?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
#3

Hallo Michael, Hallo Gast,

Ich würde das ganze auch als Infrastrukturmaßnahme in die Abschreibung aufnehmen und bereits abschreiben. In den Regel macht es ja Sinn die Verkabelung und Beleuchtung zu trennen. Die Leuchte ist nicht Standort gebunden und ich könnte Sie mit etwas Aufwand auch an anderer Stelle aufstellen. Die Verkabelung als Infrastrukturmaßnahme werde ich nicht mehr aus der Erde holen wollen. In der Regel wird dies auch häufig so praktiziert bspw. für einen geplanten Wohn- oder Gewerbepark, dass dieser infrastrukturell mit den Medien erschlossen wird, aber diese auf Grund der geringen Nachfrage nicht in Betrieb genommen.

Maik
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewertung Kämmerin
- Bewertung von Feldwegen
- Bewertung von Altlasten


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers