Bewerbungsunterlagen
#1

Hallo zusammen,

dass dem PR die Bewerbungsunterlagen vollständig vorgelegt werden müssen, ist unstrittig. Lediglich der Zeitpunkt ist für mich nicht wirklich ersichtlich. Auch in der Kommentierung ist nicht genau herauszulesen, ob dem PR die Unterlagen so frühzeitig vorgelegt werden müssen, dass er noch auf die Liste der einzuladenden Bewerberinnen/Bewerber einwirken kann.
Reicht es aus, dem Personalrat die vollständigen Bewerbungsunterlagen erst direkt vor der Mitbestimmung auszuhändigen?
Hat da schon jemand Erfahrungen? Gerichtsurteile wären sehr vorteilhaft.

Gruß und Dank im Voraus

Blauer
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#2

Der PR muss die Möglichkeit haben, zü überprüfen ob die Auswahl mit "rechten Dingen" zu geht oder nicht.
Frage: Was benötigt der PR zur Kontrolle dieser Umstände? Alle Unterlagen oder weniger?
Er muss einen angemessenen Zeitraum dafür Zeit bekommen. In einem einfachen Fall mit 2 Bewerbern,
bracht man natürlich nicth so viel Zeit, als wenn es um 100 und mehr Bewerbungen geht.

Grüße
Marcus
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#3

Ich bin der Meinung, dass der Personalrat aus diesen Gründen die Unterlagen bevor die Entscheidung über die zu einem Bewerbungsgespräch einzuladenden Bewerber getroffen wird erhalten muss.
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#4

Vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich persönlich sehe dies genauso, denke aber, dass man seitens der Dienststelle sich versucht herauszureden. Leider ist dies in der Kommentierung zum LPersVG nicht so exakt zu entnehmen.
Gruß
Blauer
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#5

Aber es ergibt sich schon bereits aus der Aufgabe des Personalrates, denke ich.
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#6

Da der PR nur aufgrund des Mitbestimmungstatbestandes "Einstellung" ein Mitbestimmungsrecht hat, nicht aber über die getroffene Auswahl mitzubestimmen hat und vor der Einstellung beurteilen soll, ob das Verfahren rechtmäßig abgewickelt worden ist, hat der PR ein Recht auf Vorlage aller Bewerbungsunterlagen nach der getroffenen Personalauswahl, die mit dem Zustimmungsantrag auf Einstellung vorgelegt werden. Ab diesem Moment laufen dann auch die Fristen nach dem jeweils anzuwenden PersVG zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts.
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#7

Hallo in die Runde,

die Verfahrensweise wie sie Martimariatim geschildert hat, wird bei uns ebenfalls so umgesetzt. Dem PR wird darüber hinaus auch ein Vermerk hierzu vorlegt, warum gerade diese Person eingestellt werden soll und warum nicht ein anderer Bewerber..

Gruß
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