Bewerbung mit Vorstrafe möglich?
#1

Hallo zusammen,

ich möchte mich für eine Arbeitsstelle als Angestellter im öffentlichen Dienst beim Steueramt bewerben. Ich zögere jedoch, da ich leider eine Vorstrafe habe und vermute, dass im öffentlichen Dienst immer nach einem polizeilichen Führungszeugnis gefragt wird.

Kann mir jemand verraten, ob auch Personen mit einer Vorstrafe eine Chance haben oder werden Vorbestrafte grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst eingestellt?
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#2

Kommt auf die Vorstrafen an. Dabei ist ggf. zu unterscheiden zwischen den formalen Vorgaben und der Entscheidungspraxis. Rechtlich sind Vorstrafen kein pauschaler Grund für die Nicht-Einstellung. Eine Jugendstrafe für eher wenig schwerwiegende Straftaten wird anders zu bewerten sein als schwere Straftaten.
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#3

Falls die Löschfrist nicht ohnehin schon verstrichen ist, kommt es m. E. wie oben geschrieben auch auf die Art der Vorstraße an. Ein Straßenverkehrsdelikt beispielsweise dürfte im Hinblick auf das Steueramt anders gewertet werden als ein Vermögensdelikt.

Wichtig dürfte auch sein, wie man die Vorstrafe im Vorstellungsgespräch selbst anspricht und wertet (Stichwort Selbstreflexion).
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