Bewerbung Stelle E7
#1

Hallo 😀 ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Es geht um eine Stelle in Bayern, die mit E 7 ausgeschrieben war. Kurz zur Situation:

Ich bin ursprünglich Bürokauffrau mit langjähriger Berufserfahrung. Im Januar 22 habe ich mich während der Corona Pandemie zur Unterstützung im Gesundheitsamt beworben und wurde dort mit E5 S 3 in Teilzeit eingestellt. 

Nun habe ich mich im Dezember auf eine interne E 7  Stelle (ebenfalls Teilzeit) beworben und habe auch die Zusage erhalten. Allerdings wurde ich direkt darauf hingewiesen, dass ich ohne den BL 1 Lehrgang nur mit E5 eingestellt werden könnte. Nun verhält es sich wie folgt, ich arbeite super motiviert mit viel Spaß in dieser Position. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um ein komplett neues Sachgebiet handelt und wir noch dringend weitere Mitarbeiter suchen, sind wir aktuell nur zu zweit. Meine Kollegin ist E10. Wir machen allerdings exakt die gleiche Arbeit und haben identische Aufgaben. Sowohl die Sachgebietsleiter wie auch der Abteilungsleiter sind enorm zufrieden und haben der Personalabteilung bestätigt, dass ich die gleichen Aufgaben erledige und die selbe Verantwortung trage. Trotzdem sagen die Damen es wäre nur E5 möglich. Dazu teilte mir die eine Personaldame mit, dass ich eben nur entsprechend meiner Gruppierung arbeiten sollte (ist allerdings gar nicht möglich wegen fehlendem Personal, die E10 Kollegin geht übrigens im Juni in Mutterschutz, d.h. ich bin dann die einzige noch verbleibende im Sachgebiet und damit auch für die Einarbeitung der neuen Kolleginnen zuständig). Die andere Dame der Personalabteilung meinte ich sollte mich wegen so ein bisschen Geld nicht so anstellen.

Nun meine Frage, stimmt es denn wirklich, dass ich nur in E5 eingruppiert werden kann? Im Internet finde ich Seiten, auf denen auch E6 als Möglichkeit genannt wird, zumal es ja laut Stellenbeschreibung um eine E7 handelt.  Icon_sad  

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Zitieren
#2

Es handelt sich um eine Stelle im Kommunalen Bereich nach TVöD und Eingruppierung nach den allgemeinen Tarifmerkmalen Verwaltungsbereich?
Dann greift vermutlich die Ausbildung- und Prüfungspflicht. Da es wohl keine Tätigkeiten als Bürokauffrau sind, ist keine Eingruppierung in die E7 möglich. Allerdings besteht Anspruch auf eine Zulage ab dem 4. Monat. Ab dann ist zumindest das Tabellenentgelt wie nach E7 zu bezahlen. (Es sei denn du weigerst dich den BL1 zu machen oder bestehst (auch in der Wiederholung) die Prüfung nicht.

"Wir machen allerdings exakt die gleiche Arbeit und haben identische Aufgaben."
Ich hätte erheblichen Zweifel, dass es dann wirklich Aufgaben nach E10 sind. Insbesondere macht ihr nur das gleiche oder hat euch der Arbeitgeber gleiche Aufgaben übertragen? Soweit die dir übertragenden Aufgaben tatsächlich nach E10 zu bewerten sind, könnten entsprehend höhere Zulagenansprüche bestehen.

"Dazu teilte mir die eine Personaldame mit, dass ich eben nur entsprechend meiner Gruppierung arbeiten sollte (ist allerdings gar nicht möglich wegen fehlendem Personal"
Natürlich ist es möglich. Um das fehlende Personal muss sich dann der Arbeitgeber kümmern. Du musst die dir übertragenden Aufgaben erledigen. Die Aussage deutet nicht darauf hin, dass der Arbeitgeber dir die höherwertigen Aufgaben oberhalb E7 tatsächlich übertragen hat.
Zitieren
#3

Und damit hat sie Dir unmissverständlich klar gemacht, dass, solltest Du weiterhin Tätigkeiten, welche Dir nicht vom Personalamt schriftlich übertragen wurden unerlaubterweise ausüben, Dir eine Abmahnung bis zur Kündigung drohen kann. P033
Das ist Dir hoffentlich klar geworden!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewerbung auf eine Stelle nach EG 9b


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers