Bewerbung auf eine Stelle nach EG 9b
#1

Hallo,

habe mich auf eine kombinierte Stelle im Sozial-: Ordnungsamt in einer Samtgemeindeverwaltung beworben. Laut der Stellenausschreibungen ist diese Stelle dotiert mit EG 9b TVöD. Ich war die einzige von drei Bewerbern, die eine 2. Verwaltungsprüfung aufweisen kann. Vorstellungsgespräch lief auch richtig gut. Trotz habe ich die Stelle nicht bekommen. Ich sei zwar die qualifizierteste, sagte meine Chefin, aber meine Kollegin wäre die robustere. Ich bin der Meinung, das geht nicht einfach so, weiß aber nicht, wie ich das belegen kann. Wer kann mir helfen?
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#2

Was stand denn als Anforderung in der Stellenausschreibung?
Aus der Angabe E9b alleine folgt keine notwendige Qualifikation.
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#3

In der Stellenausschreibung selbst stand nichts weiter. Aber ergibt sich denn die notwendige Qualifikation nicht aus der Vorschrift des 9b TVöD?? Warum steht das denn sonst dort? Dann könnte sich ja jeder auf jede Stelle bewerben und auch bekommen, oder?
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#4

Außer der formalen Qualifikation in Form von Abschlüssen und Zertifikaten gilt es auch noch die "weichen" Faktoren (individuelle Stärken und Schwächen, Persönlichkeit etc.) zu beachten; deshalb gibt es ja auch Vorstellungsgespräche.

Letztlich muss beurteilt werden, wer unter Berücksichtigung aller Aspekte die größte Eignung besitzt, auch wenn das natürlich immer nur eine Prognose sein kann und unterschiedliche Personalverantwortliche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

Das darf natürlich nicht zu Willkür führen; die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet werden.
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#5

"Aber ergibt sich denn die notwendige Qualifikation nicht aus der Vorschrift des 9b TVöD?? "
Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei getrennte Dinge. Tariflich kann man grundsätzlich auch einen Schulabbrecher auf eine Stelle als Apotheker setzen.

Nur wenn dort auch stehen würde, dass der Bewerber nach E9b eingruppiert werden können muss, wäre dies relevant. Aber selbst dann ist die 2. Verwaltungsprüfung nicht zwingend. Zum einen wäre diese nur in Bundesländern in denen die Ausbildungs- und Prüfungspflicht heranzuziehen und zum anderen gibt es Ausnahmen bzw. Befreiungen von der Vorgabe.

"Warum steht das denn sonst dort?"
Weil Bewerber gerne wissen wollen wie sie bezahlt werden.

"Dann könnte sich ja jeder auf jede Stelle bewerben und auch bekommen, oder?"
Meist werden in Stellenausschreibungen Anforderungen genannt die ein Bewerber erfülle muss. Aber wenn der Arbeitgeber darauf verzichtet ist dies so.
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