Betrieb leistet keine Inflationsausgleichszahlung - was tun?
#1

Wenn der Betrieb dem TVöD angeschlossen ist und keine Inflationausgleichszahlungen vornimmt … wie reagiert man als Arbeitnehmer ?
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#2

Was heißt, der Betrieb ist dem TVöD angeschlossen?
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#3

Man prüft ob man Arbeitsvertraglich einen Anspruch hat. Wenn nicht strebt man mit anderen Arbeitnehmern im Betrieb an sich gewerkschaftlich zu organisieren und erstreikt einen Anspruch.

Alternativ sucht man sich einen Arbeitgeber der besser zahlt oder verhandelt mit dem jetzigen über ein höheres Gehalt.
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#4

(29.06.2023, 06:18)Gast schrieb:  … Wenn nicht strebt man mit anderen Arbeitnehmern im Betrieb an sich gewerkschaftlich zu organisieren und erstreikt einen Anspruch. …
Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Gewerkschaften können nicht willkürlich streiken, wobei keine Gewerkschaft, die bei den letzten Tarifverhandlungen dabei waren, an so was Interesse haben dürfte…
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#5

"Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Gewerkschaften können nicht willkürlich streiken, wobei keine Gewerkschaft, die bei den letzten Tarifverhandlungen dabei waren, an so was Interesse haben dürfte…"

Wenn der Betrieb tarifgebunden ist (und damit Mitglied im entsprechenden Landesverband im Bereich VKA hat man als Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft Anspruch auf die Zahlung. Wenn kein Anspruch besteht liegt wohl keine Tarifbindung des Arbeitgebers vor. Dann kann man natürlich die Tarifbindung des Arbeitgebers durch Arbeitskampf erstreiken.
Eine Gewerkschaft mit Beschäftigten im Betrieb kann dann den Abschluss eines Tarifvertrags fordern (z.B. Anerkennungstarifvertrag zu TVöD und ergänzende Tarifverträge). Dann sind Warnstreiks und auch Urabstimmung möglich.
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#6

Ich habe erhebliche Zweifel, dass solche Streikmaßnahmen im öD zulässig sind. Selbst wenn, müssten sich genug Mitglieder einer Gewerkschaft finden, die streikbereit sind und ebenso eine Gewerkschaft, die solche Verhandlungen führt und dafür Streiks organisiert und finanziert.
Insgesamt klingt das für mich wie eine Illusion, aber ok, man darf ja schließlich träumen…
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#7

Solche Streikmaßnahmen sind zulässig, wenn der Betrieb keinen Tarifvertrag geschlossen hat. Sei es selber oder über einen entsprechenden Arbeitgeberverband.

Ich finde es schon wichtig, dass sich Arbeitnehmer bewusst werden, dass man Gehalt ggf. erkämpfen muss und nicht darauf warten, dass der Arbeitgeber netterweise das Gehalt erhöht. Dass es den meisten egal ist dürfte zutreffend sein. Aber dann werden halt keine Inflationsausgleiche bezahlt, weil laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtend.
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