Betreuung krankes Kind
#1

Ich habe mich auf mein Kind krankschreiben lassen. 4 Dienstschichten a 24 Stunden. Jetzt habe ich in meiner letzten Lohnbescheinigung diese 4 Schichten von meinem Dienstherren abgezogen bekommen, rund 650 Euro. Man sagte mir in der Stadtverwaltung, Beamten stehe das nicht zu, nur gesetzlich Versicherten. Ist das rechtens und hat jemand auch solche Erfahrung schon gemacht ?
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#2

Als Bundesbeamtin hättest Du für Dein Kind unter 12 Jahren einen Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge für bis zu 4 Tagen, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht und ein ärztliches Attest vorliegt (§ 12 Sonderurlaubsverordnung des Bundes). Meist gelten analoge Regelungen für Landes- und Kommunalbeamte. Musst Du prüfen.
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#3

Ich habe mit jemanden aus Berlin gesprochen. Er ist auch Beamter und er hat sich auf sein Kind krank schreiben lassen und es wurde kein Geld abgezogen (10 Tage) - bei seiner Frau ebenfalls nicht. Ich arbeite in MV - kann mir jemand zur Rechtslage in MV helfen ? Am besten wäre der genaue Paragraph. danke.
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