31.01.2011, 11:47
Hallo,
in unserer Gemeinde wurde vom Rat ganz kurzfristig eine Aenderung des Bebauungplans beschlossen mit dem Ziel, auf einer Ackerfläche ein Altersheim / Pflegeheim zu errichten. In diesen Beschluss wurde der Seniorenbeirat nicht einbezogen, d.h. weder vorab informiert noch angehört. Viele unserer Mitglieder halten den Standort für ungeeignet, da er zu weit außerhalb liegt und gleichzeitig im Ortskern viele Leerstände vorhanden sind, die man hätte nutzen können. Ferner sind viele frustriert, da wir nicht beteiligt wurden, wollen sogar ihr Amt aufgeben. Laut unserer Satzung ist der Seniorenbeirat kein Organ der Gemeinde, soll aber in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hat der Seniorenbeirat rechtliche Möglichkeiten, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen ?
Danke
Herbert
in unserer Gemeinde wurde vom Rat ganz kurzfristig eine Aenderung des Bebauungplans beschlossen mit dem Ziel, auf einer Ackerfläche ein Altersheim / Pflegeheim zu errichten. In diesen Beschluss wurde der Seniorenbeirat nicht einbezogen, d.h. weder vorab informiert noch angehört. Viele unserer Mitglieder halten den Standort für ungeeignet, da er zu weit außerhalb liegt und gleichzeitig im Ortskern viele Leerstände vorhanden sind, die man hätte nutzen können. Ferner sind viele frustriert, da wir nicht beteiligt wurden, wollen sogar ihr Amt aufgeben. Laut unserer Satzung ist der Seniorenbeirat kein Organ der Gemeinde, soll aber in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hat der Seniorenbeirat rechtliche Möglichkeiten, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen ?
Danke
Herbert