Beteiligung des Seniorenbeirats
#1

Hallo,
in unserer Gemeinde wurde vom Rat ganz kurzfristig eine Aenderung des Bebauungplans beschlossen mit dem Ziel, auf einer Ackerfläche ein Altersheim / Pflegeheim zu errichten. In diesen Beschluss wurde der Seniorenbeirat nicht einbezogen, d.h. weder vorab informiert noch angehört. Viele unserer Mitglieder halten den Standort für ungeeignet, da er zu weit außerhalb liegt und gleichzeitig im Ortskern viele Leerstände vorhanden sind, die man hätte nutzen können. Ferner sind viele frustriert, da wir nicht beteiligt wurden, wollen sogar ihr Amt aufgeben. Laut unserer Satzung ist der Seniorenbeirat kein Organ der Gemeinde, soll aber in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hat der Seniorenbeirat rechtliche Möglichkeiten, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen ?
Danke
Herbert
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#2

Hallo Herbert,
der Seniorenbeirat hat kein Recht, gegen Ratsbeschlüsse Widerspruch einzulegen, da er in der Regel nur eine beratende Funktion hat. Gerade in schwierigen Fällen wie dem Bau eines Altenheims / Seniorenheims wird der Seniorenbeirat schon einmal gerne übergangen, da man sich die öffentlichen Diskussionen ersparen möchte. Das wird dann mit Zeitdruck begründet, z.B. mit Vorgaben des Investors.
Deswegen wird der Seniorenbeirat teilweise auch als reine Alibi-Institution bezeichnet.

Die eigentliche Macht des Seniorenbeirats besteht darin, dass er eine große Wählerschaft hinter sich hat und mit seinen Verbindungen zu Vereinen etc. auch erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinung hat. Davor haben Rat und Bürgermeister und Verwaltung meist großen Respekt ...

Grüße
Perer
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