Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
#1

Hallo,
da ich dazu im LPVG NRW nichts finden kann möchte ich die Frage gerne hier ins 'Forum geben: Wer beteiligt bei Euch die JAV in diesbezüglichen Angelegenheiten?
Erhält Sie die Beteiligung von der Dienststelle (per Post o. ä.) oder leitet ihr themenrelevant die Maßnahmen an diese weiter? Bei uns ist es mal so und mal wird es vergessen, und dann bekommen wir den schwarzen Peter (eigentlich wie immer).
Bis dahin, bleibt fleissig :-)
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#2

Hallo,

§ 61 Abs. 3 LPVG NRW besagt:

(3) Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung durch den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann verlangen, daß ihr der Personalrat die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.

Daher ist es bei uns so, dass die JAV wie jedes Personalratsmitglied auch über den Vorsitzenden zur Sitzung eingeladen und informiert wird.
Die JAV hat das Recht, an den Personalratssitzungen teilzunehmen. Wenn JAV-relevante Angelegenheiten zu beraten sind, kann die JAV mit allen gewählten Vertretern teilnehmen und mit abstimmen. (§ 36 LPVG NRW).

Gruß,
Beppi
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