Beteiligung PR vor Stellenausschreibung?
#1

Ich bin als Personalratsmitglied an einer kleinen Gemeindeverwaltung tätig. Durch Zufall habe ich festgestellt, dass nächstes Jahr ein neuer Mitarbeiter/-in eingestellt werden soll und hierzu bereits die öffentliche Stellenausschreibung auf unserer Internetseite erfolgt ist. Bewerben kann man sich bis Anfang November 2013.
Nun meine Frage: Eine Beteiligung des Personalrates für diese Ausschreibung ist in keinster Weise erfolgt und abgestimmt worden. Wir sind noch nicht einmal darüber informiert worden, dass dies beabsichtigt wird. Welche Handlungsmöglichkeiten haben/hätten wir als PR? Ich muss auch darauf hinweisen, dass wir bereits des Öfteren erst im Nachgang von Stellenneubesetzungen erfahren haben.
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#2

...man muss schon wissen, welches PersVG betroffen ist, um die Frage zu beantworten...
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#3

Entschuldigung, war mein Versehen. Es handelt sich bei uns um das SächsPersVG.
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#4

Die Stellenausschreibung ist nicht mitbestimmungspflichtig. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist aber eine Ankündigung und Planung sowie Erläuterung der Vorhaben sinnvoll und grundsätzlich gewünscht. Bei der Einstellung ist der PR mitbestimmungspflichtig. Eine nachträgliche Information ist rehctswidrig.
Gruß Pumukel
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