Bestellung zum Baumkontrolleur?
#1

Hallo, vielen Dank für die Arbeit an dieser Seite.

Bisher konnte ich leider noch nichts passendes zu meinem Anliegen finden.

Folgendes würde ich gern erfahren:

bin seit 9 Monaten in einem Bauhof des öffentlichen Dienstes als Vorarbeiter (Gärtner) des Grünflächenpflegetrupps eingestellt.
Schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir mitgeteilt, das die Kommune vor hat ein Baumkataster zu erstellen (von privatem Anbieter) und ich dieses dann pflegen , sowie die Baumkontrolle übernehmen soll.

Kurz nach meiner Einstellung wurde ich auch schon in einem 5 tägigen Seminar zum qualifizierten Baumkontrolleur weiter gebildet.

Nun meine Frage: auch wenn ich dieses Zertifikat zum "qualifizierten Baumkontrolleur" in Händen habe. Muss ich nicht schriftlich dazu bestellt werden? In meinem Arbeitsvertrag steht nicht einmal der Begriff "Gärtner", sondern "Mitarbeiter im Bauhof".

Bin ich nun offiziell der Baumkontrolleur mit all den Rechten und Pflichten oder benötige ich das noch einmal schriftlich als Zusatz im Arbeitsvertrag?

Vielen Dank im Voraus
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#2

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NachwG ist in einer schriftlichen Niederschrift (entspricht zumeist dem Arbeitsvertrag) eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit festzulegen. Mit "Mitarbeiter im Bauhof" wurde eine ziemlich abstrakte Tätigkeitsbeschreibung getroffen. Das Aufgabengebiet eines Bauhofmitarbeiters ist sehr umfangreich und reicht von der Baumpflege bis hin zum Winterdienst. Die Baumkontrolle kann daher als inbegriffen betrachtet werden.

Der Arbeitgeber wird sich im Streitfall auf eine mündliche Aufgabenzuweisung berufen. Auch durch die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung wird diese Zuweisung untermauert. Es sollte jedoch eine Stellenbeschreibung für dich existieren, in der die Tätigkeiten eines Baumkontrolleurs aufgeführt sind (die Stellenbeschreibung ist u. a. die Grundlage zur Bestimmung der Entgeltgruppe - 6/7 sollte es bei einem selbständigen Baumkontrolleur mindestens sein).

Generell solltest du auf eine schriftliche Dienstanweisung bestehen, in der deine Aufgaben und Rechte näher definiert werden. Es gilt festzulegen, WELCHE Aufgaben du WIE zu erledigen hast (wie oft ist zu kontrollieren, 1 Mal belaubt/unbelaubt?). Außerdem sollte geregelt werden, wer über Baumfällmaßnahmen entscheidet (ist zumeist auch für den Bürgermeister wichtig, der in der Öffentlichkeit die Fällung vertreten muss). Auch ist zu regeln, woher du dein Personal für Maßnahmen (Kronensicherung, Totholzentfernung, Erstellung Lichtraumprofil usw.) beziehen darfst (intern aus dem Bauhof-/Gärtnereiteam oder durch Fremdvergaben). Du siehst, allgemein sollte das Aufgabengebiet "Baumpflege/-kontrolle" umfassend geregelt werden. Besonders da dieses mittlerweile große Haftungsrisiken birgt (Verkehrssicherungspflicht).
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#3

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

An der genauen Stellenbeschreibung scheint es schon zu haken. Bei einem Gespräch mit dem Personalleiter über genau das Thema wurde ausweichend geantwortet. "Der Arbeitgeber schreibt die Aufgaben nicht gern fest", so der Personalleiter.

Was die allgemeinen Tätigkeiten betrifft kann ich das noch nachvollziehen, aber genau bei dem Punkt für die Verantwortlichkeit der Baumkontrolle sehe ich da gravierende Mängel. Vorfälle aus der Vergangenheit u.a. meines Vorgängers ließen mich aufhorchen.

Sekundär für mich ist die Vergütungsgruppe im Moment. Falls aber eine Tätigkeitsbeschreibung die Aufgaben der Baumkontrolle beinhalten, sieht die Sache wohl anders aus. Wer nimmt schon die ganze Verantwortung auf sich, während andere Arbeitskollegen für das gleiche Geld das nicht tun müssen.

Nochmals herzlichen Dank für die Informationen Sie waren hilfreich.

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