Besoldung
#1

Ich bin pensionierter StD, also A15, und arbeite seit September 2021 an einem staatlichen Gymnasium auf Angestelltenbasis. Ich wurde E14 eingestuft. Müsste das in meinem Fall nicht E15 sein?
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#2

Kommt auf die übertragenen Aufgaben an.
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#3

Ergänzend:
Die Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen u. a. richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte.

Hiernach ist die Lehrkraft in der Entgeltgruppe eingruppiert, die der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie eingestuft wäre,
wenn sie unter Zugrundelegung ihrer fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis stünde.

Vermutlich ist für die Tätigkeit als Lehrkraft an einem Gymnasium im vorliegenden Fall im Landesbesoldungsgesetz ein Besoldungsamt in der Besoldungsgruppe A 13 und/oder A 14 ausgebracht, was dann nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 bzw. 14 führt (bei "grundständig ausgebildten" Lehräften).

Wenn auch nur eine solche Tätigkeit arbeitsvertraglich vereinbart wurde, handelt es sich für Zwecke der Eingruppierung wie bereits dargestellt um die maßgebende "auszuübende Tätigkeit". Etwaige vorherige Besoldung nach A 15 im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (wegen Tätigkeit als Schulleiter oder einer anderen "herausgehobenen Funktion"?) dürfte insoweit dann ohne Auswirkungen auf das Arbeitnehmerverhältnis sein.
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