Kann ein Beamter, der zu Beginn seiner Laufbahn in eine vorhandene Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 eingewiesen wurde, dauerhaft nach der Besoldungsgruppe A 13 Dienstbezüge erhalten?
Wenn die Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllt werden oder der Beamte auf einen A13 Dienstposten gesetzt wird kann er dauerhaft in der A13 bleiben.