14.09.2016, 00:34
Hey ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Und zwar beim Verfahren eines Ratsbeschlusses in Niedersachsen.
Die Gemeinde berät und stimmt über einen Beschluss zur Errichtung einer Wasserkraftanlage ab. Vor der Sitzung stellt sie die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder fest ( bei 15.000 Einwohnern sind das 30 Abgeordnete plus Bürgermeister also 31) .. Anwesend waren zunächst 16, sodass die Mehrheit vorliegt. Vor dem letzten Tagesordnungspunkt zur Errichtung einer Wasserkraftanlage wird ein Ratsmitglied wegen Befangenheit ( der Bau des Wasserkraftwerkes soll auf dem GRundstück des Ratsmitglied errichtet werden) von der Sitzung ausgeschlossen ( 14 Mitglieder haben dafür gestimmt). Danach wird der Beschluss mit 12 Ja Stimmen gefasst ohne die Beschlussfähigkeit des Beschlusses nochmal zu thematisieren. Das Ratsmitglied rügt, dass der Rat ohne ihn nicht beschlussfähig sein konnte...
Hat jemand von euch Lösungsansätze bzw. weiß welche Probleme vorliegen und wie man diese aufbaut ?? Ich wäre über jede Hilfe sehr sehr dankbar!!
Die Gemeinde berät und stimmt über einen Beschluss zur Errichtung einer Wasserkraftanlage ab. Vor der Sitzung stellt sie die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder fest ( bei 15.000 Einwohnern sind das 30 Abgeordnete plus Bürgermeister also 31) .. Anwesend waren zunächst 16, sodass die Mehrheit vorliegt. Vor dem letzten Tagesordnungspunkt zur Errichtung einer Wasserkraftanlage wird ein Ratsmitglied wegen Befangenheit ( der Bau des Wasserkraftwerkes soll auf dem GRundstück des Ratsmitglied errichtet werden) von der Sitzung ausgeschlossen ( 14 Mitglieder haben dafür gestimmt). Danach wird der Beschluss mit 12 Ja Stimmen gefasst ohne die Beschlussfähigkeit des Beschlusses nochmal zu thematisieren. Das Ratsmitglied rügt, dass der Rat ohne ihn nicht beschlussfähig sein konnte...
Hat jemand von euch Lösungsansätze bzw. weiß welche Probleme vorliegen und wie man diese aufbaut ?? Ich wäre über jede Hilfe sehr sehr dankbar!!