07.09.2018, 10:10
Hallo Kollegen,
mein AG teilt mir heute mit, dass meine Beschäftigungszeit in der Ausbildung, nicht für die Ermittlung der Zeiten für mein Dienstjubiläum herangezogen werden kann.
Man beruft sich auf, Zitat: „nach § 34 Abs. 3 TVöD und gemäß Runderlass des Innenministeriums (welches wird nicht genannt) vom 09.03.1998“
Ich war ab dem 01.08.2006 Azubi im TVAöD. Meine Prüfung legte ich am 10.07.2009 ab. Daher wird die Zeit ab dem 11.07.2009 berechnet.
Da dieses Vorgehen gänzlich neu, für mich als auch meine Kollegen ist, meine Frage: Handelt mein AG rechtens?
mein AG teilt mir heute mit, dass meine Beschäftigungszeit in der Ausbildung, nicht für die Ermittlung der Zeiten für mein Dienstjubiläum herangezogen werden kann.
Man beruft sich auf, Zitat: „nach § 34 Abs. 3 TVöD und gemäß Runderlass des Innenministeriums (welches wird nicht genannt) vom 09.03.1998“
Ich war ab dem 01.08.2006 Azubi im TVAöD. Meine Prüfung legte ich am 10.07.2009 ab. Daher wird die Zeit ab dem 11.07.2009 berechnet.
Da dieses Vorgehen gänzlich neu, für mich als auch meine Kollegen ist, meine Frage: Handelt mein AG rechtens?