Berlin: Mitwirkung bei MAE-Maßnahmen
#1

Hallo KollegInnen,
das PersVG Berlin sieht seit einer Novelle bei Einrichtung von MAE-Maßnahmen bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten die Mitwirkung des PR vor. Folglich gehören länger geplante Maßmnahmen in die Mitbestimmung.
Wenn die Leitung nun eine längere Maßnahme in die Mitbestimmung gibt und diese verwehrt wird, kann dann bei nachträglicher Befristung der MAE-Maßnahme auf 6 Monate die erneute Mitwirkung wegfallen?
Zitieren
#2

Hi,
vielleicht bedeutet es, dass keiner antwortet, dass niemand mit dem Begriff "MAE-Maßnahmen" etwas anfangen kann??!!

Klär uns doch mal bitte auf.

Gruß
Blauer
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Über die Personalvertretung beschweren (Berlin)
- Personalrat Berlin Mitte für Schulhausmeister
- Mitwirkung oder Mitbestimmung bei Stellenbewertung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers