14.09.2011, 10:51
Ich bin seit diesem Jahr PR-Vorsitzende. Vorher war ich auch schon im PR und hatte mich entschlossen mich als Vorsitzende zur Verfügung zu stellen um etwas zu bewegen. Die Personalratsarbeit war in der Vergangenheit leider nicht die die es hätte sein sollen. Es wurde alles nur "Durchgewunken".
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?