Bereitstellung Geschäftsbedarf
#1

Ich bin seit diesem Jahr PR-Vorsitzende. Vorher war ich auch schon im PR und hatte mich entschlossen mich als Vorsitzende zur Verfügung zu stellen um etwas zu bewegen. Die Personalratsarbeit war in der Vergangenheit leider nicht die die es hätte sein sollen. Es wurde alles nur "Durchgewunken".
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?
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#2

Hallo Krümme,

das Gleiche Problem hatte ich auch bereits. Folgendes wurde mir mitgeteilt: Jedes Gremiumsmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Exemplar, wenn die Gremiumsmitglieder in unterschiedlichen Dienststellen arbeiten. Ist für alle das PR Büro leicht zu erreichen erhält der PR nur eins.

Also, brauchst Du gute Argumente. Z.B. nutze die Fristen in der Mitbestimmung. Ihr habt 14 Tage und könnt vielleicht eine Verlängerung begründen, indem du mitteilst, dass nicht jedem sofort das einzige Exemplar zur Prüfung der Sachlage zur Verfügung stand.

Gruß
Mumie
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#3

Eine Möglichkeit ist auch Download des PDF aus dem Internet:
http://www.lvbs-sachsen.de/cms/index.php...om_content&view=article&id=126:saechspersvg&catid=60:personalratswahlen-2011&Itemid=94
(War jetzt ein erster Link, es gibt mit Sicherheit auch bessere)

oder

Wenn jemand bei euch in der Komba oder Verdi ist, dann über die Gewerkschaften kosten neutral beschaffen.

Das geht mit dem "einfachen" LPVG gut, interessanter ist allerdings die einzelnen Kommentierungen zum LPVG, hier macht es aber auch keinen Sinn, dass jeder so ein Werk bekommt. Es sollte reichen, wenn Du als Vorsitzende das passende raus suchst und als Anlage mit der Vorlage (oder zur Entscheidungsfindung in der Sitzung) verteilst.
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