Berechnungszeitraum der Weihnachtszulage bei 450 Euro Kräften
#1

Hallo zusammen,

folgende Diskussion ist aufgetaucht... wir haben Mitarbeiter die einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis haben. Bezahlt werden diese nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Nun ist die Frage bzw. Diskussion entbrannt - wie der Bewertungszeitraum für die Berechnung der Weihnachtszulage ist, da wir ja jetzt noch nicht wissen, ob der Kollege im November und Dezember Arbeitsleistung erbringt. Die Abrechnung der Stunden erfolgt ja immer nachträglich.

Wie wird das gehandhabt?
Zitieren
#2

Findet der TVöD Anwendung oder welcher Tarifvertrag?
Nach TvöD wird das Mittel der Monate Juli, August und September herangezogen. Wichtig ist dann nur, dass das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht. Aber das ist ja der Fall.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleich 520 Euro-Job
- Bonus 1240 Euro als Rentner?
- 520 Euro Job und ZVK

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers