Benutzung Dienstsiegel
#1

Wo ist die Rechtsgrundlage für die Benutzung von Dienstsiegeln zu finden?
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#2

Moin,

in der jeweiligen Verordnung, dem Gesetz, der Satzung. So als allgemeine Frage auf eine allgemeine Frage...

Viele Grüße
1887
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#3

Bei uns in Brandenburg gibt es eine Verordnung über kommunale Hoheitszeichen.

Und speziell im Landkreis haben wir ergänzend dazu eine Dienstanweisung zum Führen der Dienstsiegel.

Beatrix
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#4

Hallo,

in Niedersachsen: RGL § 22 Abs. 2 NKomVG. Nähere Einzelheiten sind via Ortsrecht (Hauptsatzung, Richtlinie, Siegelverzeichnis) zu regeln.
Nähere, sich aus Rechtssprechung etc. ergebende Details, kann man den einschlägigen Kommentierungen (bspw. Nds. Thiele) entnehmen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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